Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2008 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2008 ist örtlich geprüft und wurde durch den diesem Beschluss vorangehenden Beschluss festgestellt.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung unmittelbar die Entlastung an. Damit ist nunmehr über die Entlastung bereits vor Durchführung der überörtlichen Prüfung – und folglich auch unabhängig von deren Ergebnissen – zu entscheiden.

 

Der Erste Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung über den nachfolgenden Beschlussvorschlag ausgeschlossen. Darüber muss das Gremium gemäß Art. 49 Abs. 3 GO (ohne den Ersten Bürgermeister) vorab entscheiden.

 

 


Anwesend:

16

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil; GRM Horner enthält sich.)