Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Satzung der Gemeinde Bubenreuth zur Änderung der Büchereisatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung für die Gemeindebücherei Bubenreuth vom 29. März 2006 wird wie folgt geändert:

1.    In § 4 Abs. 1 werden nach den Worten „audiovisuelle Medien (Videos, DVDs, CDs)“ die Worte „und Zeitschriften“ eingefügt.

2.    § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Benutzer kann Medien im Bestand der im Bibliotheksverbund ,frankenfindus‘ zusammengeschlossenen Büchereien mit seinem Benutzerausweis online bestellen (Fernleihe).“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(Ausfertigung)


Sachverhalt:

 

Die Büchereisatzung vom 29.03.2006 bedarf in zwei Punkten einer Anpassung:

 

In § 4 wäre die Satzung dahingehend zu ergänzen, dass mittlerweilen neben Büchern, Tonkassetten und audiovisuellen Medien (Videos, DVDs, CDs) auch Zeitschriften im Verleih stehen.

 

Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 der Satzung, wonach die gemeindliche Bücherei für ihre Nutzer Medien aus dem Bestand anderer Büchereien im sog. „Bayerischen Leihverkehr“ bestellen kann, kommt in der Praxis nicht zur Anwendung. Leser mit speziellen Wünschen – etwa nach bestimmter Fachliteratur – wenden sich schon von vornherein nicht an die Gemeindebücherei, sondern direkt an die Stadtbücherei oder die Universitätsbibliothek in Erlangen und nützen dann gegebenenfalls dort die Bayerische Fernleihe.

 

Überdies hat hier die Bayerische Fernleihe wohl auch deshalb keine Bedeutung erlangt, weil sich die Gemeindebücherei mit einigen anderen öffentliche Büchereien in den Landkreisen Forchheim und Erlangen-Höchstadt im Bibliotheksverbund „frankenfindus“ zusammengeschlossen hat, der seinen Nutzern innerhalb des Verbundes eine unkomplizierte, internetbasierte Fernleihe per Nutzerausweis bietet. Dies sollte in die Satzung als neuer § 5 Abs. 1 noch aufgenommen werden.

 

Die beiden angesprochenen Änderungen bzw. Ergänzungen erfordern den Erlass einer Änderungssatzung.

 

Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen