Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss schließt sich letztendlich den Forderungen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt an, das eine Aufstockung des eingeschossigen Wohnhauses mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/227, Garagenweg 1, nur mit einem Satteldach mit 45° Dachneigung, beidseitigem Gaubenband, Kniestock und Spitzboden genehmigen würde, obwohl durch diese Bebauung die absolute Gebäudehöhe (Firsthöhe) mit ca. 8,00 m wesentlich höher ist, als die von der Gemeinde vorgeschlagene Variante mit Flachdach (5,80 m). Auch der Begriff der „näheren Umgebung“ im Sinne von § 34 BauGB wird hier anders interpretiert. Da aber sowohl die Baugenehmigungsbehörde, als auch der Antragsteller sich mit der oben geforderten Bauweise einverstanden erklären, kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden – vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung durch das Plenum.


Anwesend:

7

/ mit

6

gegen

1

Stimmen