Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan „Am Sonnenhügel“ der Stadt Baiersdorf erhebliche Belange in verkehrlicher Hinsicht berührt. Das vorhandene Straßennetz, über das der dem Gebiet zu- und der von dort abfließende Individualverkehr abgewickelt werden soll, ist der Größe des Gebiets nicht angemessen. Alle überregionalen Straßenverbindungen wie die Staatsstraße und die Autobahn A 73 werden von dort aus erst über lange und beschwerliche Zulaufstrecken (Kreisstraßen und Ortsverbindungsstraßen) erreicht, die teilweise Umwege erfordern. Ziele im Süden und Südwesten von Igelsdorf sollen nach den Planungsvorstellungen über Bräuningshof und Bubenreuth angefahren werden; allerdings ist zu befürchten, dass auch die (nur geringfügige) Abkürzung direkt über die Vogelsiedlung in Bubenreuth benutzt wird. Im ersten Fall belastet der Verkehr die ungenügende Ortsdurchfahrt der Kreisstraße in Bubenreuth, im letzteren – schlimmeren – Fall die lediglich für die innerörtliche Erschließung der Vogelsiedlung geeignete Scherleshofer Straße.

 

Einwendungen werden deshalb nicht grundsätzlicher Art, sondern allein gegen die Größe des Gebiets und die daraus zu erwartende Verkehrsbelastung erhoben, zumal der gesamte nach Süden und Westen fließende Verkehr durch Bubenreuth geführt werden muss und das Gebiet keine leistungsfähige Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz aufweist.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Baiersdorf stellt den Bebauungsplan „Am Sonnenhügel“ für ihren Ortsteil Igelsdorf neu auf. Gleichzeitig ändert sie dazu auch ihren Flächennutzungsplan im sogenannten „Parallelverfahren“.

 

Ziel der Verfahren ist, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Größe von ca. 12,2 ha am südöstlichen Ortsrand von Igelsdorf als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Die Nettowohnbaufläche beträgt 8,3 ha. Es können dort Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen (Reihen- und Kettenhäuser) mit bis zu drei sowie Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet werden – Baurecht wird für geschätzt insgesamt rund 250 Wohneinheiten geschaffen, die einen sukzessiven Zuzug von bis zu 700 Einwohnern erwarten lassen (die Daten sind lediglich geschätzt, da die vorgelegten Unterlagen zu den Zahlen der Wohneinheiten und Einwohner nichts aussagen).

 

Das Gebiet wird unmittelbar an die Kreisstraße ERH 30 sowie über die Bergstraße und die Straße „An den Eichen“ an das bestehende Straßennetz angeschlossen.

 

Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen