Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Schellenwehr“ der Stadt Baiersdorf keine eigenen Belange berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt. Ebenso verfügt die Gemeinde Bubenreuth nicht über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sein könnten.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Baiersdorf stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Schellenwehr“ im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung neu auf.

 

Ziel des Verfahrens ist, eine Gewerbebrache mit einer Größe von ca. 1,3 ha am südwestlichen Ortsrand von Wellerstadt als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Es können dort Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen und Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen errichtet werden – Baurecht wird für (geschätzt – die vorgelegten Unterlagen sagen darüber nichts aus, eine konkrete Auskunft von der Stadt Baiersdorf war wegen Abwesenheit der Sachbearbeiterin nicht zu erhalten) insgesamt gut 50 Wohneinheiten geschaffen.

 

Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des Bebauungsplans zu äußern.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen