Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seiner nachfolgenden Beschlüsse, die mit ihrem Wortlaut wiedergegeben werden, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. GR/025/2009 in der Sitzung am 10.03.2009

Der Verwaltungsangestellte Christian Benisch wird wieder zu einem Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt.

 

Beschluss Nr. GR/051/2009 in der Sitzung am 26.05.2009

Das Planungsbüro „Projekt 4“, Nürnberg, erhält Auftrag über die planerischen Leistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rudelsweiherstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan. Der Auftrag umfasst sämtliche Grundleistungen für den Bebauungsplan gemäß §§ 40, 46 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Leistungen einschließlich der Nebenkosten werden mit einem Pauschal-Honorar von 20.600 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, demnach also mit 24.514,00 EUR, abgegolten.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Architektenvertrag auf der Grundlage der HOAI abzuschließen.

 

Beschluss Nr. GR/081/2009 in der Sitzung am 06.10.2009

Die Gemeinde Bubenreuth bietet der evangelischen Kirchengemeinde St. Lukas, Bubenreuth, das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 85, Gemarkung Bubenreuth, zur Errichtung einer nunmehr dreigruppig konzipierten Kinderkrippe – neben dem Erwerb in Erbpacht – auch zum Kauf an. Der Zuschnitt des Buchgrundstücks wird dahingehend geändert, dass ihm entsprechend dem Vorentwurf des Architekturbüros Glaubitz (Stand: 14.01.2008) Teilflächen des Wegegrundstücks Fl.-Nr. 79/4 und des Schulturnhallen-Grundstücks Fl.-Nr. 84 (beide ebenfalls Gemarkung Bubenreuth) zur Abrundung zugemessen werden.

Der auf diesen Flächen bisher befindliche Weg sowie die ‚Wertstoffinsel‘ sind zu verlagern.

Weitere Einzelheiten zum Verkauf werden zu gegebener Zeit festgelegt.

 

Beschluss Nr. GR/097.2/2009 in der Sitzung am 08.12.2009

Die Gemeinde Bubenreuth stimmt der von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bubenreuth geplanten Errichtung einer Kinderkrippe für 30 Betreuungsplätze auf der Grundlage des Bauantrags, wie er dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2009 vorgelegen hat, gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zu.

Zum Bau der Krippe gewährt die Gemeinde Bubenreuth der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bubenreuth – vorausgesetzt, diese erwirbt das ihr von der Gemeinde angebotene Grundstück zu den Konditionen wie unter TOP 97.1 beschlossen – einen Investitionszuschuss; dieser Zuschuss beträgt 80 % der von der staatlichen Investitionszuweisung nicht gedeckten notwendigen Baukosten, höchstens jedoch 400.000,00 EUR.

 

Beschluss Nr. GR/5.1/2010 in der Sitzung am 19.01.2010

Die im Rechnungsjahr 2006 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2006 wird in der Fassung vom 29.06.2007 festgestellt.

 

Beschluss Nr. GR/5.2/2010 in der Sitzung am 19.01.2010

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2006 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

 

Beschluss Nr. GR/33/2010 in der Sitzung am 20.04.2010

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Ingenieurleistungen für die Objektplanung des ersten Bauabschnitts des Hochwasserschutzes am Entlesbach einschließlich der Leistungen für einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Umweltverträglichkeitsgesetzt und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach Naturschutzrecht ein oder, wenn nicht alle Leistungen von einem Planungsbüro erbracht werden können, auch mehrere geeignete Büros zu beauftragen. Die Auftragssumme aller Aufträge darf 60.000 EUR (plus 5 %) nicht übersteigen.

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen