Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses folgend, wird das nach § 14 Abs. 2 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zur Verbreiterung der bestehenden Dachgaube und zum Aufbringen einer Aufsparrendämmung am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/67, Rudelsweiherstraße 4a, erteilt, da überwiegende öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen.

 


Sachverhalt:

 

Das Gebäude, an dem die beantragten Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, liegt in der Rudelsweiherstraße, in einem Gebiet, für das die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat. Eine Veränderungssperre wurde bereits erlassen. Nach § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) dürfen Baumaßnahmen an dem Gebäude nicht durchgeführt werden, ohne dass die Gemeinde explizit eine Ausnahme zulässt.

 

Nach Meinung der Verwaltung würde die beabsichtigte Aufsparrendämmung zusammen mit der vorgesehenen Verbreiterung der vorhandenen Dachgaube den Planungen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Rudelsweiherstraße nicht zuwiderlaufen und es könnte, da überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat die beantragte Baumaßnahme vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen