Beschluss: in Ausschuss verwiesen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erforderlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen, Wasserleitungen sowie den Fahrbahnen und Gehwegen im Betzenweg, in der Rathsberger Steige und in der Hirtenstraße/am Friedhof mit einem Kostenvolumen von insgesamt rund 1.364.000 EUR (brutto).

 

Der Finanz- und Personalausschuss soll in den Vorberatungen des Haushalts 2011 die Maßnahmen beraten und dem Gemeinderat Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie Bauabschnitte gebildet und wie die Maßnahmen oder Teilmaßnahmen, gegebenenfalls über mehrere Haushaltsjahre verteilt, finanziert werden können.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung sieht dringenden Handlungsbedarf, im Haushaltsjahr 2011 im Betzenweg, in der Rathsberger Steige und in der Hirtenstraße/am Friedhof die dort vorhandenen Kanäle und Wasserleitungen sowie die Fahrbahnen und zum Teil auch die Gehwege zu erneuern.

 

Im Betzenweg sollen zwei Haltungen des Mischwasserkanals DN 300 im nördlichen Teil der Straße auf einer Länge von ca. 75 m erneuert und im Anschluss daran in südlicher Richtung bis zum Anwesen Betzenweg 7 um ca. 15 m verlängert werden (Gesamtlänge der Kanalleitungen dann ca. 90 m). Die Wasserleitung soll auf ihrer gesamten Länge von ca. 155 m in DN 100 erneuert werden. Die arg marode Fahrbahn soll im Vollausbau auf einer Länge von ca. 150 m mit ausgewechselt werden, wobei die Errichtung eines zusätzlichen Gehsteiges nicht mit eingeplant ist (Bestand Hecke am Betzenweg). Um dem in letzter Zeit stark gestiegenen Fußgänger- und Radfahrerverkehr im Betzenweg gerecht zu werden, könnte statt dessen mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen gearbeitet werden („Spielstraße“).

 

Der alte Kanal in der Rathsberger Steige soll auf seiner gesamten Länge von ca. 300 m ausgewechselt werden. Die vorhandene Dimensionierung von DN 300 ist laut Hydrodynamischer Kanalnetzberechnung des Ingenieurbüros ITEC ausreichend. In Teilbereichen kann der alte Kanal jedoch nicht ausgebaut werden, da er auf Privatgrund liegt; er wird in diesen Abschnitten lediglich verpresst. Ebenso ist die Wasserleitung auf ihrer gesamten Länge von ca. 360 m in DN 150 zu erneuern (alte Leitung ist nur DN 80). Diese Wasserleitung ist dermaßen alt (fast 100 Jahre) und marode, dass Schieber nicht mehr gangbar sind und z.B. bei Rohrbrüchen nur vereist werden, um an der Leitung arbeiten zu können. Durch die Lage von Kanal und Wasserleitung in der Straße muss fast die gesamte Fahrbahn aufgebrochen werden. Da sich diese sowieso in einem äußert schlechten Zustand befindet, wird eine komplette Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen vorgeschlagen. Bei dieser Gelegenheit könnten auch die teilweise überbreiten Gehwege angepasst und mit Parkstreifen versehen werden.

 

In der Hirtenstraße ist in jedem Fall die Wasserleitung zu erneuern. Auch diese Leitung – die durch den gesamten Friedhof in die Hauptstraße und von dort weiter in die Aufbereitungsanlage verläuft – ist in einem schlechten Zustand und zudem aus Asbestzement, ein Werkstoff, der heutzutage nicht mehr eingesetzt wird. Dementsprechend schwierig ist die Ersatzteilbeschaffung und Unterhaltung. Rohrbrüche sind nicht selten und sollte diese Leitung z.B. im Bereich der Gräber undicht werden, sind die Folgen als katastrophal zu bezeichnen. Durch die Erneuerung und Vergrößerung des Rohrdurchmessers in der Rathsberger Steige könnte diese Haltung ab dem Friedhof entfallen und müsste auf Grund ihres schlechten Zustands lediglich auf einer Länge von ca. 170 m bis zum Hausanschluss in Höhe der Aussegnungshalle in DN 100 erneuert werden. In diesem Zuge ist auch der alte Mischwasserkanal, der ähnlich wie in der Rathsberger Steige teilweise auf Privatgrund liegt, auf eine Länge von ca. 70 m in DN 200 zu erneuern. Die Fahrbahn soll im Vollausbau auf die gesamte Länge von ca. 170 m erneuert werden, wobei der Mehrzweckstreifen unverändert belassen bleibt. Da sich die Wege im Friedhof auf Grund ihres Alters (ca. 40 Jahre) in einem teilweise verkehrsgefährdenden Zustand befinden, die Entwässerungsrinnen zum Großteil nicht mehr ihren Zweck erfüllen können und zudem durch die notwendigen Leitungsbauarbeiten in diesem Bereich die Wegoberfläche sowieso angegriffen werden muss, ist auch eine Sanierung des Hauptweges und der Fläche vor der Aussegnungshalle geplant. Das vorhandene Pflasterma­terial kann u.U. weiterverwendet werden.

 

Die reinen Baukosten aller beschriebenen Maßnahmen würden sich laut grober Kostenschätzung der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, vom 08.11.2010 auf ca. 1.186.000 EUR brutto belaufen; hinzu kommen Planungskosten, die vorläufig mit ca. 15 % der Baukosten in Ansatz gebracht werden. Die erforderlichen Mittel müssten im Haushalt 2011 bereitgestellt werden.

 

Die Straßenbaumaßnahmen für die Rathsberger Steige und den Betzenweg sind nach der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Bubenreuth abzurechnen. Der Betzenweg wird vorläufig als Anliegerstraße eingestuft, die Rathsberger Steige als Haupterschließungsstraße. Nach dem derzeitigen Stand der groben Kostenschätzung der Planungsgruppe Strunz könnten sich die zu erwartenden Beiträge je anliegendes Grundstück und abhängig von dessen Größe, auf bis zu 15.000 EUR belaufen. Ob auch die Hirtenstraße abrechenbar ist, muss von der Verwaltung noch geprüft werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Grundsatzbeschluss darüber zu fassen, dass die Maßnahmen im Frühjahr 2011 durchgeführt und die dazu notwendigen Mittel im Haushalt für nächstes Jahr vorgesehen werden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Verwaltung den Umfang der dazu erforderlichen Planungsleistungen klären, über deren Auftragserteilung und Honorarvereinbarung dann in der nächsten Sitzung zu entscheiden ist. So soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen über die Wintermonate 2010/2011 ausgeschrieben und zeitnah im Frühjahr durchgeführt werden können.

 

Noch vor der Beratung stellt GRM Horner folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Über das im Beschlussvorschlag dargestellte Maßnahmenpaket soll nicht im ganzen, sondern nach einzelnen Straßenzügen getrennt abgestimmt werden.

 

Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme

 

 

In der ausführlichen Beratung kommt zum Ausdruck, dass über die Erforderlichkeit der Maßnahmen im Grunde Konsens besteht. Zweifel werden jedoch an der Finanzierbarkeit des Maßnahmenbündels innerhalb nur eines Haushaltsjahres geäußert. Auch verschiedene Ausführungsvarianten, etwa die einer Sanierung der Abwasserleitungen mit sogenannten „Inlinern“, werden erörtert.

 

Schließlich wird folgender Beschluss formuliert, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

2

Stimmen