Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 98, Krenacker 29, wird erteilt. Es werden Befreiungen im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m nach Westen erteilt, da die Vorgaben des § 31 Abs. 2 BauGB erfüllt werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hans-Paulus-Straße“ sind einzuhalten.

 


Sachverhalt:

 

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hans-Paulus-Straße“; es hält die Vorgaben des Bebauungsplanes in Bezug auf die Baugrenzen nicht ein, ansonsten entspricht es den Festsetzungen. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kann aus diesem Grund nicht durchgeführt werden.

 

Da die Überschreitung der Baugrenze nach Westen um ca. 1,50 m nachbarschützende Interessen nicht berührt und zudem die in § 31 Abs. 2 BauGB geforderten Bedingungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hans-Paulus-Straße“ gegeben sind, wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen