Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verbreiterung der bestehenden Dachgaube und des Aufbringens einer Aufsparrendämmung am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/67, Rudelsweiherstraße 4 a, kann erteilt werden, da gemäß § 14 Abs. 2 BauGB überwiegende öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen.


Sachverhalt:

 

Das Gebäude, an dem die beantragten Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, liegt in der Rudelsweiherstraße, in einem Gebiet, für das die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat. Eine Veränderungssperre wurde bereits erlassen. Nach § 14 des Baugesetzbuches (BauGB) dürfen Baumaßnahmen an dem Gebäude nicht durchgeführt werden ohne dass die Gemeinde explizit eine Ausnahme zulässt.

 

Nach Meinung der Verwaltung würde die beabsichtigte Aufsparrendämmung zusammen mit der Änderung der vorhandenen Dachgaube den Planungen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Rudelsweiherstraße nicht zuwider laufen und es könnte, da überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgelegten Antrag zur Verbreiterung der bestehenden Dachgaube und des Aufbringens einer Aufsparrendämmung am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/67, Rudelsweiherstraße 4 a, zur Kenntnis und leitet diesen an den Gemeinderat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung mit folgender Empfehlung weiter:

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen