Sitzung: 02.11.2010 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth ändert ihren Flächennutzungsplan
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rothweiher“ (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch –
BauGB – ).
Das Gebiet mit einer
Größe von ca. 8,0 ha ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt
begrenzt:
·
im Norden: durch die Gemeindegrenze nach
Langensendelbach,
·
im Osten: durch die Gemeindegrenze nach
Langensendelbach,
·
im Süden: durch die nördlich der Bussardstraße
vorhandene Bebauung am nördlichen Ortsrand,
·
im Westen: durch die Gemeindeverbindungsstraße nach
Igelsdorf.
Es ist
vorgesehen, das beschriebene Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für Landwirtschaft“
dargestellt ist, künftig als Wohnbaufläche – Allgemeines Wohngebiet – darzustellen.
Allgemeines Ziel der Änderung ist, dem Bedarf an Wohnbauflächen zu entsprechen und dazu noch verfügbare
landwirtschaftliche Flächen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des
Hochwasserschutzes zu mobilisieren und vor etwaigen künftigen belastenden
Einflüssen aus dem Außenbereich zu schützen.
Auf den unter dem übergeordneten TOP 73 und den unter dem Unterpunkt 73.1 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen.
Im Normalfall ist ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – ). Ist dies nicht möglich und soll der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, muss auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Dies kann vorher, soll aber mindestens zeitgleich (parallel) und es darf nur in Ausnahmefällen nachträglich geschehen.
Wie oben schon ausgeführt ist, kann der Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Rothweiher“ aus dem geltenden Flächennutzungsplan nicht vollständig entwickelt werden, da wesentliche Teile dort bisher nicht für eine Bebauung vorgesehen sind. Dies erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
In der Beratung über den Beschlussvorschlag zur Änderung des Flächennutzungsplans stellt GRM Schelter-Kölpien folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:
Antrag:
Über den Beschlussvorschlag soll namentlich abgestimmt werden.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
13 |
gegen |
0 |
Stimmen |
(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)
Nach Abschluss der Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:
Abstimmung:
Hauke, Maria |
ja |
|
Horner, Andreas |
|
nein |
Johrendt, Hildegard |
|
nein |
Karl, Johannes |
|
nein |
Kipping, Petra |
ja |
|
Paulus, Annemarie |
ja |
|
Schäfer, Tassilo |
ja |
|
Schelter-Kölpien, Birgit |
ja |
|
Schmucker-Knoll, Christa |
|
nein |
Seuberth, Wolfgang |
ja |
|
Sprogar, Christian |
ja |
|
Stumptner, Hermann |
|
nein |
Winkelmann, Manfred |
|
nein |
Folglich
anwesend: |
14 |
/ mit |
7 |
gegen |
6 |
Stimmen |
(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.)