Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth ändert ihren Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rothweiher“ (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB – ).

 

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 8,0 ha ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·         im Norden:   durch die Gemeindegrenze nach Langensendelbach,

·         im Osten:      durch die Gemeindegrenze nach Langensendelbach,

·         im Süden:     durch die nördlich der Bussardstraße vorhandene Bebauung am nördlichen Ortsrand,

·         im Westen:   durch die Gemeindeverbindungsstraße nach Igelsdorf.

 

Es ist vorgesehen, das beschriebene Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für Landwirtschaft“ dargestellt ist, künftig als Wohnbaufläche – Allgemeines Wohngebiet – darzustellen.

 

Allgemeines Ziel der Änderung ist, dem Bedarf an Wohnbauflächen zu entsprechen und dazu noch verfügbare landwirtschaftliche Flächen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes zu mobilisieren und vor etwaigen künftigen belastenden Einflüssen aus dem Außenbereich zu schützen.

 


Auf den unter dem übergeordneten TOP 73 und den unter dem Unterpunkt 73.1 dargestellten Sachverhalt wird Bezug genommen.

 

Im Normalfall ist ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – ). Ist dies nicht möglich und soll der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, muss auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Dies kann vorher, soll aber mindestens zeitgleich (parallel) und es darf nur in Ausnahmefällen nachträglich geschehen.

 

Wie oben schon ausgeführt ist, kann der Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Rothweiher“ aus dem geltenden Flächennutzungsplan nicht vollständig entwickelt werden, da wesentliche Teile dort bisher nicht für eine Bebauung vorgesehen sind. Dies erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

In der Beratung über den Beschlussvorschlag zur Änderung des Flächennutzungsplans stellt GRM Schelter-Kölpien folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Über den Beschlussvorschlag soll namentlich abgestimmt werden.

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)

Nach Abschluss der Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:

 


Abstimmung:

 

Hauke, Maria

ja

 

Horner, Andreas

 

nein

Johrendt, Hildegard

 

nein

Karl, Johannes

 

nein

Kipping, Petra

ja

 

Paulus, Annemarie

ja

 

Schäfer, Tassilo

ja

 

Schelter-Kölpien, Birgit

ja

 

Schmucker-Knoll, Christa

 

nein

Seuberth, Wolfgang

ja

 

Sprogar, Christian

ja

 

Stumptner, Hermann

 

nein

Winkelmann, Manfred

 

nein

 

Folglich

 

anwesend:

14

/ mit

7

gegen

6

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.)