Die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein „Allgemeines Wohngebiet“ nördlich der Vogelsiedlung erfordert, wie nachfolgend ausgeführt wird, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans selbst und ein weiteres Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb in zwei Unterpunkte aufgeteilt.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erklärt der Vorsitzende, dass er persönlich beteiligt ist. Er weist darauf hin, dass ein Mitglied des Gemeinderats dann nicht an der Beratung und Abstimmung zu den beiden Unterpunkten des TOP 73 teilnehmen darf, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Dies trifft für die Aufstellung eines Bebauungsplans und für die partielle Änderung eines Flächennutzungsplans bei Grundeigentum oder, falls sonstige dingliche Rechte an einem Grundstück im Geltungsbereich des jeweiligen Bauleitplans bestehen sollten, regelmäßig zu. Kein weiteres Mitglied des Gemeinderats erklärt sich für persönlich beteiligt.

 

Sodann übergibt Erster Bürgermeister Greif den Vorsitz an Zweiten Bürgermeister Seuberth und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Vor Eintritt in die Beratung stellt GRM Karl folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Die Sitzung möge für kurze Zeit unterbrochen werden.

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:10 Uhr.

 

Sodann stellt die Verwaltung die Sachlage dar.