Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt für die nördlich und östlich an die Bestandsbebauung der Vogelsiedlung anschließenden bisher im wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen den Bebauungsplan „Rothweiher“ auf.

 

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 8,0 ha ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·         im Norden:   durch die Gemeindegrenze nach Langensendelbach,

·         im Osten:      durch die Gemeindegrenze nach Langensendelbach,

·         im Süden:     durch die nördlich der Bussardstraße vorhandene Bebauung am nördlichen Ortsrand,

·         im Westen:   durch die Gemeindeverbindungsstraße nach Igelsdorf.

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan nur teilweise als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).

 

Allgemeines Ziel der Planung ist, dem Bedarf an Wohnbauland zu entsprechen und dazu eine noch verfügbare Fläche unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes nutzbar zu machen, vor etwaigen künftigen belastenden Einflüssen aus dem Außenbereich zu schützen sowie einen orts- und landschaftsbildverträglichen Übergang zwischen Bebauung und Außenbereich herzustellen.

 


In Bubenreuth besteht eine deutliche Nachfrage nach Wohnbauflächen. Das mit dem jüngst aufgestellten Bebauungsplan „Hans-Paulus-Straße“ für ein „Allgemeines Wohngebiet“ aktivierte Bauland wurde in kürzester Zeit vollständig verkauft und wird derzeit schon bebaut. Weitere Wohnbauflächen sind momentan in ausgewiesenen Baugebieten – von einzelnen Grundstücken abgesehen – nicht vorhanden. Nennenswerte Reserven für Wohnbauland zeigen sich nur noch im Bereich der „Posteläcker“ und in Bubenreuth-Nord.

 

Der sinnvolle und wünschenswerte, aus ortsplanerischer Sicht vorrangige Lückenschluss an den Posteläckern – zwischen dem sich nach Süden ausbreitenden alten Ort und der Geigenbauersiedlung – ist bis auf weiteres wegen des dort herrschenden Lärms der Bahn nicht möglich. Es gibt zwar schon einen planfestgestellten Entwurf über die von der Deutschen Bahn an ihrer Strecke beabsichtigte Ausbaumaßnahme (und die von ihr damit im Zusammenhang vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen), aber eine Abstimmung mit der Bauleitplanung der Gemeinde (und der von ihr zusätzlich zu schaffenden Vorkehrungen für den Lärmschutz) scheitert schon allein daran, dass zurzeit noch völlig offen ist, ob und vor allem wann die Bahn von ihrem Baurecht Gebrauch machen wird.

 

Zur Überarbeitung des geltenden Flächennutzungsplans, der nur auf einem Teil der Posteläcker Wohnbauflächen (6,6 ha) und sonst Mischgebiet (3,9 ha) vorsieht, hat der Gemeinderat zwar beschlossen, dass die Darstellung des Mischgebietes zu Gunsten einer ausschließlichen Wohnnutzung in den gesamten Posteläckern (10,5 ha) aufgegeben wird. Diese Beschlusslage wird aber vor dem Hintergrund des jüngst gescheiterten „Interkommunalen Gewerbegebiets“ zu überprüfen sein, denn in Bubenreuth fehlen sonst gewerblich nutzbare Flächen.

 

Festzuhalten ist demnach, dass im Bereich der Posteläcker mittelfristig keine und langfristig in geringerem Umfang als bisher in Aussicht genommen Wohnbauflächen mobilisierbar sind.

 

In Bubenreuth-Nord kommen neben dem Gebiet „Hirtenhausäcker“ (11,3 ha) südlich der Kreisstraße nach Bräuningshof nur noch die nördlich und östlich der Vogelsiedlung vorhandenen freien Flächen für eine Wohnbebauung in Betracht. Die nördlich an die Vogelsiedlung anschließenden Flächen sind anders als die östlich anschließenden sowie die Hirtenhausäcker im geltenden Flächennutzungsplan bisher nicht als Wohnbauflächen dargestellt (östliche Flächen und Hirtenhausäcker: Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ – WA). Gleichwohl sind sie erkennbar die letzten Flächenreserven für die Entwicklung von Wohnsiedlungen in Bubenreuth.

 

Nunmehr erfordern bereits konzipierte Hochwasserschutzmaßnahmen eine Koordination mit der Siedlungsentwicklung in Bubenreuth-Nord. Während der kurz vor Baubeginn stehende erste Bauabschnitt (1. BA) der Hochwasserschutzmaßnahmen am Entlesbach lediglich Wald- und Wiesenland in Anspruch nimmt, greift der voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre folgende zweite Bauabschnitt auf die bereits beschriebenen potentiellen Siedlungsflächen nördlich und östlich der Vogelsiedlung ein. Der zu berücksichtigende öffentliche Belang des Hochwasserschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB) stellt ein typisches Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB dar.

 

Wenn man einen Bedarf nach zusätzlichen Wohnbauflächen erkennt und deshalb das Gebiet „Rothweiher“ für eine Wohnbebauung sichern möchte, ist es auch vor äußeren Einflüssen zu schützen. Dies gelingt nur, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung in ihrem Sachvortrag darauf hin, dass ein Landwirt aus Langensendelbach schon lange auf der Suche nach einem Standort für einen größeren Schweinestall ist und die Standortfrage momentan wieder völlig offen erscheint; dies sei Informationen sowohl aus dem Rathaus in Baiersdorf als auch aus dem Landratsamt Forchheim zu entnehmen.

 

Um dem Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Gang zu setzen und einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, wie er der Beschlussvorlage als Amtsvorschlag zu entnehmen sei.

 

Nach dem Sachvortrag der Verwaltung stellt GRM Schelter-Kölpien folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Über den Amtsvorschlag soll namentlich abgestimmt werden.

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)

 

 

GRM Karl stellt folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Die Sitzung möge ein weiteres Mal kurz unterbrochen werden.

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 21:05 Uhr bis 21:15 Uhr.

 

 

Sodann kündigt GRM Karl für die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zum Amtsvorschlag der Beschlussvorlage an und stellt zunächst folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion solle namentlich abgestimmt werden.

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.)

 

 

Danach stellt GRM Karl den angekündigten Änderungsantrag zum Amtsvorschlag der Beschlussvorlage, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplans solle gegenüber dem Amtsvorschlag verkleinert werden und sich nur auf die Flächen des Grundstücks Fl.-Nr. 363 (Gemarkung Bubenreuth) und der südlich und östlich davon gelegenen Grundstücke erstrecken; die nordwestlich des Grundstücks Fl.-Nr. 363 gelegenen Flächen bis hin zur Gemeindeverbindungsstraße sollten nicht einbezogen werden.

Abstimmung:

 

Hauke, Maria

 

nein

Horner, Andreas

ja

 

Johrendt, Hildegard

ja

 

Karl, Johannes

ja

 

Kipping, Petra

 

nein

Paulus, Annemarie

 

nein

Schäfer, Tassilo

 

nein

Schelter-Kölpien, Birgit

 

nein

Schmucker-Knoll, Christa

ja

 

Seuberth, Wolfgang

 

nein

Sprogar, Christian

 

nein

Stumptner, Hermann

ja

 

Winkelmann, Manfred

ja

 

 

Folglich

 

anwesend:

14

/ mit

6

gegen

7

Stimmen

(Der Antrag ist damit abgelehnt. Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.)

 

 

Nach Abschluss der ausführlichen Diskussion lässt der Vorsitzende schließlich über den Amtsvorschlag abstimmen:


Abstimmung:

 

Hauke, Maria

ja

 

Horner, Andreas

 

nein

Johrendt, Hildegard

 

nein

Karl, Johannes

 

nein

Kipping, Petra

ja

 

Paulus, Annemarie

ja

 

Schäfer, Tassilo

ja

 

Schelter-Kölpien, Birgit

ja

 

Schmucker-Knoll, Christa

 

nein

Seuberth, Wolfgang

ja

 

Sprogar, Christian

ja

 

Stumptner, Hermann

 

nein

Winkelmann, Manfred

 

nein

 

Folglich

 

anwesend:

14

/ mit

7

gegen

6

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.)