Beschluss: angehalten

Wortprotokoll:

 

Der Kanal in der Hans-Paulus-Straße ist über 40 Jahre alt und befindet sich in einem dementsprechend desolaten Zustand. Die Haltung zwischen der Kreuzung Neue Straße/Hauptstraße/Scherleshofer Straße bis zur Einmündung in die Frankenstraße wurde deshalb auch Mitte 2000 ausgewechselt. Hydraulisch betrachtet stellt die verbleibende Haltung zwischen der Einmündung Frankenstraße und der Einmündung Binsenstraße/Binsenstraße (Rondell) einen Schwachpunkt dar, da über diesen Kanal mit einem Durchmesser von DN 500 sämtliches Abwasser der Bubenruthiastraße, Johannesstraße, Lukasstraße, Bergstraße, Walter-Flex-Straße, des östlichen Teils der Waldstraße und des nördlichen Teils der Rathsberger Steige aufgenommen und in den Kanal in der Frankenstraße mit DN 1000 geleitet werden muss. In der vom Ingenieurbüro ITEC im Jahre 2005 durchgeführten hydrodynamischen Überrechnung des Kanalnetzes wurde daher empfohlen, diese Haltung auszuwechseln und zu verstärken.

 

Auch die anlässlich der anstehenden Erschließung des Baugebietes „Hans-Paulus-Straße“ (Krenacker) erforderliche Anbindung der neuen Kanäle an das bestehende Entwässerungssystem in der Hans-Paulus-Straße ist nur mit erheblichem Aufwand möglich, da von einer Leitung mit dem Durchmesser DN 300 (Krenacker) aus technischen Gründen nicht auf eine solche mit dem Durchmesser DN 500 (Hans-Paulus-Straße) angeschlossen werden kann, sondern zusätzliche Schachtbauwerke als Übergangsstelle errichtet werden müssen. Bei einer späteren Auswechslung der Kanalhaltung in der Hans-Paulus-Straße – wie vom Ingenieurbüro ITEC errechnet – müssten also nicht nur die Kanäle selbst, sondern auch die neu errichteten Schächte wieder mit ausgewechselt werden bzw. wären nicht mehr zu gebrauchen.

 

Bei der Wasserleitung stellt sich die Situation ähnlich dar: es handelt sich hierbei um eine alte Graugussleitung, die in den letzten Jahren immer wieder repariert werden musste (Rohrbrüche) und auch von der Dimensionierung her (100 mm) unzureichend ist. Durch die gleichzeitigen Arbeiten an der Entwässerungsanlage und die vom Erschließungsträger durchzuführenden Maßnahmen könnten der Gemeinde Kosten erspart werden.

 

Nach einer vorläufigen Schätzung des vor Ort tätigen Ingenieurbüros würden die Maßnahmen mit ca. 80.000 bis 100.000 EUR zu Buche schlagen.

 

In der Sitzung teilt die Bauverwaltung das Ergebnis einer telefonischen Rücksprache mit der Vergabestelle bei der Regierung von Mittelfranken mit. Danach wäre es vergaberechtswidrig, die Maßnahme gewissermaßen als Annex zu der Maßnahme des Erschließungsträgers für das Baugebiet „Krenacker“ an die dort tätigen Firmen (freihändig) zu vergeben. Eine Ausschreibung sei unvermeidbar.

 

Unter diesen Umständen kann die Bauverwaltung keine nutzbaren Synergieeffekte erkennen, weshalb der Beschlussvorschlag der Vorlage vom Vorsitzenden zurückgezogen wird.

 

In der kurzen Aussprache äußern die Fraktionen für dieses Vorgehen Verständnis. Sie empfehlen, alle in der Binsenstraße anstehenden Maßnahmen, also die erforderliche Erneuerung der Leitungen sowie der Fahrbahn und des Gehweges umfassend und nicht nur als Stückwerk durchzuführen. Außerdem wünscht der Gemeinderat, dass die Verwaltung eine Prioritätenliste vorlegt, anhand derer die in den nächsten Jahren anzugehenden Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit und ihrem Finanzbedarf in das Investitionsprogramm eingestellt werden können. Die Verwaltung erklärt, dass einem Ingenieurbüro schon vor Jahresfrist ein entsprechender Auftrag erteilt worden sei, der allerdings noch seiner Erledigung harre.