Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Zum Schreiben von Herrn Schenk vom 24.06.2010 stellt der Gemeinderat fest:

 

In der Begründung des geltenden Flächennutzungsplans wird unter Punkt 5.8.1 zu den Spielflächen ausgeführt: „Die Versorgung mit Spielflächen sollte durch die Neuanlage von Spielmöglichkeiten für die Altersgruppen 3 bis 6 und 6 bis 12 Jahre innerhalb der neu entstehenden Grünzüge im Rahmen der Bebauungsplanung weiter verbessert werden.“ Zielsetzung des Flächennutzungsplans ist demnach, Spielplätze in Grünzüge einzubetten, die in den künftigen Bebauungsplänen freigehalten werden. Dies setzt eine Überplanung von größeren Gebieten mit einigem Gewicht voraus, wie sie hier nicht vorliegt.

 

Kinder bis zum Alter von 6 Jahren benötigen geschützte und von einer Betreuungsperson leicht zu überwachende Spielbereiche in Ruf- und Sichtnähe der Wohnungen. Bei der zugelassenen Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen können solche Spielflächen von den jeweiligen Grundstücksnutzern auf den von ihnen allein genutzten Wohngrundstücken ohne weiteres geschaffen werden. Davon geht wohl auch Art. 7 Abs. 2 Bayerische Bauordnung aus, der nur für „Gebäude mit mehr als drei Wohnungen“, also namentlich für den Geschosswohnungsbau vorschreibt, dass auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe ein ausreichend großer (privater) Kinderspielplatz anzulegen ist, der von den Hausparteien gemeinsam genutzt werden kann.

 

Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren weiten ihren Aktionsradius über das elterliche Grundstück aus und benötigen zur Befriedigung ihres Bewegungsdrangs entsprechende Betätigungsfelder, wie es sie die mit Kletter-, Lauf- und Geschicklichkeitsgeräten ausgestatteten (öffentlichen) Spielplätze darstellen. Spielplätze für diese Altersgruppe sollen nach der im Städtebau maßgeblichen DIN 18034 in einer Fußwegentfernung von nicht mehr als 400 m erreichbar sein.

 

Die Versorgung der Gemeinde mit Spielplätzen dieser Art ist generell angemessen. Unter Berücksichtigung der DIN 18034 stehen Spielplätze im Ort in höherem als dem geforderten Umfang zur Verfügung (Bruttofläche 0,75 m2 pro Einwohner, dies entspricht etwa 3.400 m2, vorhanden ist derzeit eine Gesamtfläche aller Spielplätze von 8.000 m2, also ohne bespielbare Freiflächen, Bolzplatz und Skate-Anlage). Der dem Baugebiet nächstgelegene Spielplatz an der Schule ist selbst von dem in der äußersten Nordost-Ecke des Baugebietes gelegenen Grundstück fußläufig höchstens 420 m entfernt. Die Anlage eines Spielplatzes speziell für das Baugebiet ist wegen dieser im ungünstigsten Fall geringfügigen Überschreitung des Richtwertes nicht angezeigt, eine Änderung des Entwurfs ist nicht veranlasst.

 


Anwesend:

12

/ mit

11

gegen

1

Stimme