Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hans-Paulus-Straße“ in der Sitzung am 27.07.2010 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden behandelt und die öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander abgewogen. Mit Beschluss Nr. 47.1.1 hat er zu dem Schreiben von Herrn Dieter Schenk vom 24.06.2010 u.a. folgendes ausgeführt:

 

„Auch ist die Versorgung der Gemeinde mit Spielplätzen generell angemessen. Nach der im Städtebau maßgeblichen DIN 18034 stehen Spielplätze und zum Spielen geeignete Freiflächen im Ort in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Der dem Baugebiet nächstgelegene Spielplatz an der Schule ist nicht weiter als 100 m entfernt. Die Anlage eines Spielplatzes speziell für das Baugebiet ist im übrigen schon deshalb nicht angezeigt, weil allen Häusern Gärten zur Verfügung stehen. In diesem Sinne hatte auch der Gemeinderat am 23.03.2010 den Entwurf gebilligt. Eine Änderung ist nicht veranlasst.“

 

Die Entfernung des nächstgelegenen Spielplatzes zum Baugebiet ist nicht richtig angegeben. Der aus dem Baugebiet zum Spielplatz an der Schule zurückzulegende Weg beträgt zwischen 300 m und 420 m.

 

Die Abwägung ging in dem Punkt folglich von unzutreffenden Angaben aus und ist deshalb diesbezüglich zu wiederholen. Dazu sind zunächst der genannte Abwägungsbeschluss und der auf seiner Grundlage ergangene Satzungsbeschluss aufzuheben, dann ist zu der Stellungnahme ein neuer Abwägungsbeschluss herbeizuführen und im Anschluss daran ein neuer Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Der Bebauungsplan ist noch nicht in Kraft getreten, da er bisher nicht ausgefertigt und der Satzungsbeschluss noch nicht veröffentlicht wurde.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt in der Beratung. Sodann fasst der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse Nr. 59.1 bis 59.4, an denen keines der anwesenden Gemeinderatsmitglieder persönlich beteiligt ist.