Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindlichen Einvernehmen von N.N. zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/341, Damaschkestraße 90, die nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/4 „Westlich der Damaschkestraße“ entspricht, wird nur bis zu einer Höhe von max. 1,50 m über Gehsteigoberkante zugestimmt. Der Antrag kann im Rahmen der sog. „Isolierten Befreiungen“ des Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) behandelt werden.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/4 „Westlich der Damaschkestraße“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind dort nur Einfriedungen entlang der Straße mit einer Gesamthöhe von max. 1,0 m über Gehsteigoberkante gestattet.

 

Der Antragsteller möchte einen Zaun mit einer Gesamthöhe von ca. 2,00 m errichten (Begründung siehe Anlage). Dies stellt nach Meinung der Verwaltung eine deutliche Überschreitung aller in Bebauungsplänen in Bubenreuth festgelegten Maximalhöhen von Einfriedungen dar. Allerdings steht diesen Festsetzungen die Bayerische Bauordnung gegenüber, die in Innerortsgebieten ohne Bebauungsplan Einfriedungen bis zu 2,00 m sogar ohne Baugenehmigungsverfahren zulässt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss muss nun die Wünsche des Antragstellers mit den Belangen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Einklang bringen. Die Verwaltung schlägt vor, die Zaunhöhe auf max. 1,50 m zu beschränken, da so den Vorstellungen des Antragstellers ein wenig entgegen gekommen wird, eine Annäherung an andere Bebauungspläne stattfindet, die auch max. 1,50 m Höhe erlauben und in einem vorangegangenen Fall innerhalb des gleichen Bebauungsplangebietes auch auf diese Maximalhöhe zurück gegriffen wurde.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen