Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Dacherkern auf dem Reihenmittelhaus, Fl.-Nr. 485/630, Birkenallee 108, kann in Aussicht gestellt werden; die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ werden erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Reihenmittelhaus liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“, der die Errichtung von Dachaufbauten nur bei der Bauweise E+D vorsieht.

 

Seit Erlass dieses Bebauungsplanes im Jahre 1967 haben sich sowohl die Ansprüche an eine zeitgemäße Bebauung als auch die Grundstückspreise stark verändert. Die gemeindlichen Gremien haben deshalb wiederholt Befreiungen von den Festsetzungen der gemeindlichen Bebauungspläne – vor allem bei dem hier betroffenen Bebauungsplan „Südhang“ – ausgesprochen. Durch die Errichtung von Dacherkern könnte auf kostengünstige Weise zusätzlicher Wohnraum für die Familie des Antragstellers geschaffen werden, ohne die Grundzüge des Bebauungsplanes „Südhang“ zu berühren. Nachbarschützende Vorschriften werden hierdurch ebenfalls nicht verletzt.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen