Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 21.06.2010, Behindertenbeauftragter, zur Kenntnis und stellt fest, dass im Plangebiet keine Gebäude vorgesehen sind, die mehr als zwei Wohnungen haben. Insofern greift Art. 48 Bayer. Bauordnung (BayBO) nicht. Auch sind keine öffentlichen Einrichtungen vorgesehen. Um jedoch auf die Bedeutung des barrierefreien Bauens hinzuweisen, wird in den Textteil ein Hinweis auf Art. 48 BayBO aufgenommen. Die im weiteren gemachten Ausführungen sind Sache der Erschließungsplanung und werden aktuell in dieser zumindest in Teilen bereits berücksichtigt. Deshalb wird in die Textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen, dass Aspekte eines behindertengerechten Ausbaus im Zuge der Erschließungsplanung zu beachten sind.


Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(GRM Paulus wirkt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung mit.)