Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die E-Mail von Herrn Dr. Hopfensperger zur Kenntnis.

 

Das Planungsgebiet ist eine in sich geschlossene Einheit und wird durch einen Investor aufgeplant und veräußert. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich hier um eine gewachsene Struktur mit Bestandshäusern aus verschiedenen Bauzeiten im Umgriff handelt, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, ganz konkret das fränkische Satteldach zu präferieren. Derzeit werden keine Gründe gesehen, von dieser Beschlusslage grundlegend abzuweichen, zumal das Landratsamt darauf hingewiesen hat, dass die vormals gewählte Mindestdachneigung von 20° nicht der Regeldachneigung gemäß Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerkes entspricht, das 30° fordert. Der Gemeinderat bleibt bei der Festsetzung von mindestens 20° Dachneigung.

 


Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(GRM Paulus wirkt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung mit.)