Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Zum Schreiben von Herrn Schenk vom 24.06.2010 stellt der Gemeinderat fest:

 

In der Begründung des geltenden Flächennutzungsplans wird unter Punkt 5.8.1 zu den Spielflächen ausgeführt: „Die Versorgung mit Spielflächen sollte durch die Neuanlage von Spielmöglichkeiten für die Altersgruppen 3 bis 6 und 6 bis 12 Jahre innerhalb der neu entstehenden Grünzüge im Rahmen der Bebauungsplanung weiter verbessert werden.“ Zielsetzung des Flächennutzungsplans ist demnach, Spielplätze in Grünzüge einzubetten, die in den künftigen Bebauungsplänen freigehalten werden. Dies setzt eine Überplanung von größeren Gebieten mit einigem Gewicht voraus, wie sie hier nicht vorliegt.

 

Auch ist die Versorgung der Gemeinde mit Spielplätzen generell angemessen. Nach der im Städtebau maßgeblichen DIN 18034 stehen Spielplätze und zum Spielen geeignete Freiflächen im Ort in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Der dem Baugebiet nächstgelegene Spielplatz an der Schule ist nicht weiter als 100 m entfernt. Die Anlage eines Spielplatzes speziell für das Baugebiet ist im übrigen schon deshalb nicht angezeigt, weil allen Häusern Gärten zur Verfügung stehen. In diesem Sinne hatte auch der Gemeinderat am 23.03.2010 den Entwurf gebilligt. Eine Änderung ist nicht veranlasst.

 


Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

0

Stimmen

(GRM Paulus wirkt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung mit.)