Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der in der Gemeinde Bubenreuth, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken, gelegene Straßenzug Fl.-Nrn. 220, 220/13, 198/4, 195/5, 231/12 und 223/3, bezeichnet als „Bruckwiesen“, wird mit Wirkung vom 01.08.2010 zur Gemeindestraße (Ortsstraße) im Sinne des BayStrWG gewidmet.

 

Die gewidmete Strecke beginnt am südlichen Scheitelpunkt der Wendeschleife beim Grundstück Fl.-Nr. 198/2 und verläuft in nördlicher Richtung auf einer Länge von 350 m bis zum nördlichen Scheitelpunkt der Wendeschleife beim Grundstück Fl.-Nr. 231 und 223/1. Hierzu gehörig der Einmündungstrichter in den Kreisverkehr mit einer Länge von 30 m. Die gewidmete Strecke ist mit den Fl.-Nrn. 220, 220/13, 198/4, 195/5, 231/12 und 223/3 bezeichnet. Träger der Straßenbaulast ist auf die gesamte Länge von km 0,000 bis km 0,380 – also auf 380 m – die Gemeinde Bubenreuth.

 


Sachverhalt:

 

Für die Straße „Bruckwiesen“ im gleichnamigen Gewerbegebiet wurde am 28.07.2006 die Schlussabnahme durchgeführt und sie gleichzeitig durch Ingebrauchnahme dem Verkehr übergeben. Zwischenzeitlich ist auch die Vermessung abgeschlossen und die einzelnen Grundstücke, die Bestandteil des Straßenzuges werden sollen, können eindeutig zugeordnet werden. Der Straßenzug ist daher gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zu widmen. Mit dieser Widmung erhält die Straße „Bruckwiesen“ die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Gemäß ihrer Verkehrsbedeutung ist sie im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße) einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bubenreuth.


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen