Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan der Stadt Baiersdorf „Edekamarkt Jahnstraße 13“ keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Die Gemeinde Bubenreuth verfügt nicht über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sein könnten.

 


Die Stadt Baiersdorf stellt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Edekamarkt Jahnstraße 13“ als Bebauungsplan zur Innenentwicklung neu auf.

 

In dem bisher unbeplanten Gebiet, das im Flächennutzungsplan der Stadt Baiersdorf als „gemischte Baufläche“ dargestellt ist, soll mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein „Sondergebiet Einzelhandel“ ausgewiesen werden. Das Sondergebiet soll die wohnort- und zentrumsnahe Versorgung der Bevölkerung von Baiersdorf und der umliegenden Orte mit Gütern des täglichen Bedarfs stärken. Dazu soll dem Markt ermöglicht werden, seine Verkaufsfläche von bisher rund 1.000 m² auf 1.600 m² zu erweitern.

 

Die Stadt Baiersdorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern.

 

In den Entwurf des Bebauungsplans, der einschließlich Begründung sowie mit Durchführungsvertrag und weiteren Unterlagen vorliegt, kann in der Sitzung Einsicht genommen werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen