Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt im Zusammenhang mit der Maßnahme des Landkreises Erlangen-Höchstadt „Instandsetzung Teilstück der ERH 24 in Bubenreuth“ die anteiligen Baukosten in Höhe von 25.358,80 EUR brutto für die Wiederherstellung der Fahrbahn der Kreisstraße ERH 24/Hauptstraße nur im Bereich der dort von der Gemeinde selbst durchgeführten Leitungsbauarbeiten. In diesem Betrag sind auch 9.898,04 EUR brutto für Arbeiten enthalten, die auf besonderen Wunsch der Gemeinde in einigen angrenzenden Seitenstraßen mit durchgeführt werden. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, ohne nochmalige Beteiligung des Bau- und Umweltausschusses, die hierzu notwendigen Auszahlungen anzuordnen, soweit höchstens 10 % der Vergabesumme in der Schlussrechnung nicht überschritten werden. Der Bau- und Umweltausschuss ist über den Abschluss der Maßnahme und die tatsächlich entstandenen Kosten zu informieren.


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage der Gemeinde Bubenreuth in Teilbereichen der Hauptstraße ist auch die Straßenwiederherstellung durchzuführen. Nach Abschluss der Leitungsbauarbeiten durch die Gemeinde wurde die Straße in diesen Bereichen nur mit einer Tragschicht provisorisch wieder hergestellt, da bekannt war, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt – die Hauptstraße ist gleichzeitig Kreisstraße – die Fahrbahn in diesem Bereich erneuern wollte und auf diese Weise unnötige Arbeiten (die Deckschicht der Fahrbahn hätte wieder abgefräst werden müssen) vermieden werden sollten. Gleichzeitig war von Seiten der Gemeinde daran gedacht, dass der Kreis diese Kosten selber trägt und die Gemeinde so Einsparungen vornehmen könnte.

 

Die Fahrbahn in der Hauptstraße soll jetzt definitiv im September durch die Tiefbauabteilung des Landratsamtes saniert werden, entsprechende Angebote sind von dort bereits eingeholt und der Auftrag ist vergeben worden. Allerdings sieht sich die Kreisverwaltung außerstande, die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn in den Bereichen, in denen durch die Gemeinde Tiefbauarbeiten durchgeführt wurden, komplett zu übernehmen. Vielmehr muss die Gemeinde die anteiligen Kosten hierfür tragen. Einsparungen ergeben sich also nur auf Grund der Synergieeffekte durch die gemeinsame Ausschreibung mit der umfangreicheren Maßnahme „Instandsetzung Teilstück der ERH 24 in Bubenreuth“ und durch die großzügige Berechnung der anteiligen Kosten durch das Landratsamt. Mehrkosten entstehen der Gemeinde durch diese Vorgehensweise also auf keinen Fall, die ursprünglich angedachte Einsparmöglichkeit relativiert sich andererseits aber auch wieder.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen