Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8, 49 und 52/4, Frankenstraße 75, wird – wie von der Antragstellerin vorgeschlagen – erteilt.


Sachverhalt:

 

Am „Turm“ auf dem ehemaligen Optima-Gelände sollen Werbeanlagen errichtet werden, die nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei errichtet werden können. Hierzu ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen