Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu Nutzungsänderung und baulichen Änderungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kinderkrippe in dem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 48/2, 48/8 und 52/4, Am Bauhof 4 b, wird erteilt. Gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung und der staatlichen GaStellV sind 6 Stellplätze zu errichten und dem Objekt eindeutig zuzuweisen.


Sachverhalt:

 

Das bestehende Gebäude liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Gemäß dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth ist es als „Mischgebiet Dorf“ ausgewiesen. Das Gebäude war Bestandteil der ehemaligen Firma Optima.

 

Errichtet werden soll eine Kinderkrippe mit 24 Krippenplätzen, die von einer Privatperson betrieben werden soll. Die Maßnahme wird durch das Jugendamt des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt überwacht und die Planung ist mit der Behörde abgestimmt; das geforderte Raumprogramm für Kinderkrippen wird eingehalten.

 

Bauordnungs- und bauplanungsrechtlich sprechen keine Gründe gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Jedoch sollte auf eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen geachtet werden. Mangels umfassender Regelung muss sowohl die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth (Personal) als auch die staatliche GaStellV herangezogen werden. Demnach wären 1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens aber 2 Stellplätze und zusätzlich 1 Stellplatz je 1,5 Beschäftigte zu errichten. Bei 24 Krippenplätzen und 4 – 5 Beschäftigten wären also insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen und dem Objekt konkret zuzuordnen.

 

Während des dann laufenden Betriebes der Kinderkrippe ist mit zusätzlichen – allerdings kurzfristig auftretenden – Verkehrsbelastungen durch an- und abfahrende Fahrzeuge, mit denen die Kinder in die Krippe gebracht bzw. von dort abgeholt werden, zu rechnen. Gemeinde und Betreiber sollen eindringlich darauf hin wirken, dass dieser An- und Abfahrtsverkehr möglichst ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs in der Staße „Am Bauhof“ durchgeführt wird. Dies könnte z.B. ermöglicht werden, in dem die in der näheren Umgebung zahlreich vorhandenen Parkplätze des Einkaufszentrums oder der Sparkasse mit genutzt werden. Die Gemeinde sollte sich in dieser Richtung um Vermittlung bemühen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen