Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/796, Damaschkestraße 80 b, wird – wie beantragt – erteilt und den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ wird zugestimmt. Abweichend von diesen Festsetzungen ist jedoch die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth anzuwenden; die Zufahrt zum Baugrundstück ist rechtlich zu sichern.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südhang“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. In seiner Sitzung am 11.10.2005 hat sich der Bauausschuss aber bereits zu einer Bebauung des gesamten Areals beschlussmäßig geäußert.

 

Etwas abweichend vom o.g. Beschluss des Bau- und Umweltausschusses hat dieser in seiner Sitzung am 24.07.2007 auch das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses erteilt. Das Bauvorhaben wurde damals vom Antragsteller allerdings nicht realisiert.

 

Der nun vorliegende Antrag stellt eine Reduzierung – mit ansonsten ähnlichen Gegebenheiten – des Antrages aus dem Jahre 2007 dar und entspricht somit im Großen und Ganzen den Vorstellungen des Bau- und Umweltausschusses aus dem Jahre 2005; das gemeindliche Einvernehmen, verbunden mit den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südhang“ kann erteilt werden.

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen