Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen von N.N. zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 485/110 und 485/468, Meilwaldstraße 2, wird – wie beantragt – erteilt.

 

Gleichzeitig werden Befreiungen von folgenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ gewährt:

 

  • Nr. 7 „Einfriedungen“
  • Nr. 11 „Maß der baulichen Nutzung“
  • Nr. 12 „Zwingende Festsetzung von Vollgeschossen“
  • Nr. 13 „Dachformen und Traufhöhen“
  • Wegfall der Baulinien
  • Nichteinhalten der Baugrenzen, auch für Garagen und Nebengebäude

 

Folgende Vorgaben sind gemäß des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 18.05.2010 ebenfalls einzuhalten:

 

  • Einhaltung einer Bauverbotszone im Abstand von ca. 20 m von der südlichen Grundstücksgrenze
  • Zufahrt zu den Hinterliegergrundstücken mit mindestens 3 m Breite und nur von der Meilwaldstraße aus
  • Anwenden der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth für alle neu zu errichtenden Gebäude
  • Bauweise entweder E+D mit einer Dachneigung bis max. 52° oder E+I+D mit einer Dachneigung von max. 30°
  • Das Maß der baulichen Nutzung darf bei der Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,4 und bei der Geschossflächenzahl (GFZ) max. 1,2 betragen

 

Für das Vorhaben sind daher insgesamt 4 Stellplätze zu errichten.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen. Allerdings hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2010 grundsätzliche Rahmenbedingungen für eine Bebaubarkeit (Nachverdichtung) der südlich der Meilwaldstraße liegenden Grundstücke festgelegt. Diese Vorgaben werden beim vorliegenden Bauantrag eingehalten, das gemeindliche Einvernehmen kann daher – gleichzeitig mit den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südhang“ – erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen