Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 217/1, Bruckwiesen 8, durch die N.N. wird, so wie beantragt, erteilt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes Nr. 5/21 „Bruckwiesen“ und entspricht dessen Festsetzungen. Lediglich von bauordnungsrechtlichen Vorgaben wird eine Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO im Hinblick auf die Brandwände (Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayBO) benötigt. Hierfür ist jedoch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, zuständig. Wegen dieser Abweichung und dem Umstand, dass es sich beim vorliegenden Gebäude um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO handelt, ist eine Behandlung im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nicht möglich. Auch nach den geplanten Erweiterungsmaßnahmen werden die Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth eingehalten.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen