Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Behandlung der Angelegenheit wird zurückgestellt, bis die Verwaltung eine Möglichkeit zur Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe aufzeigen kann.

 


Sachverhalt:

 

Der Kindergarten St. Marien Bubenreuth hat für das Kindergartenjahr 2009/2010 eine Berufspraktikantin beschäftigt. Da eine Berufspraktikantin ausbildungsbedingt über längere Zeiten im Kindergarten nicht eingesetzt werden kann, ist es nur möglich, sie zusätzlich zu dem regulären Personal zu beschäftigen. Die Praktikantenstelle wird deshalb auch nicht auf den Anstellungsschlüssel für die kindbezogene Förderung angerechnet – eine Förderung über die staatlichen und gemeindlichen Pflichtzuschüsse erfolgt demnach nicht.

 

Die Kosten für eine Berufspraktikantin belaufen sich insgesamt auf ca. 19.000 EUR. Hierzu bittet der Kindergarten St. Marien Bubenreuth um einen freiwilligen Zuschuss der Gemeinde Bubenreuth in Höhe von 9.500 EUR; dies wäre die Hälfte der anfallenden Kosten.

 

Im Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Bubenreuth und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bubenreuth über den Betrieb der Evangelischen Kinderkrippe ist vereinbart, dass die politische Gemeinde die Hälfte der Kosten einer Ausbildungsstelle übernimmt.

 

In der Beratung nehmen Gemeinderatsmitglieder daran Anstoß, dass der Zuschuss rückwirkend für das jetzt auslaufende Betreuungsjahr gewährt werden soll und dass auch nicht erkennbar sei, mit welchen Minderausgaben oder Mehreinnahmen die außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich gedeckt werden kann. Da es künftig vier Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger im Gemeindegebiet geben werde, sei die Frage der Mitfinanzierung von Berufspraktikantenstellen auch einer grundsätzlichen Klärung zuzuführen.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen