Beschluss:
Es werden
für die Kinderkrippe „Mäuseland“ 24 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
Diese Anerkennung ist nur gültig, wenn die erforderliche Betriebsträgergenehmigung
sowie die baurechtliche Nutzungsänderung vorliegen. Dieser Beschluss steht
unter der (auflösenden) Bedingung, dass ein Investitionskostenzuschuss nicht beantragt
wird. In diesem Fall wird der Gemeinderat über die Angelegenheit neu entscheiden.
(Zu dem Tagesordnungspunkt ist die Betreiberin der künftigen Kinderkrippe, Frau Monique Schüßler, als Sachverständige geladen und erschienen.)
Sachverhalt:
Die in
Planung befindliche Kinderkrippe „Mäuseland“ wird nach derzeitigem Stand für 24
Kinder eingerichtet. Um von der Regierung von Mittelfranken eine Bezuschussung
zur Erstausstattung, also Mobiliar und Spielgeräte, zu bekommen, ist eine
Bedarfsanerkennung durch die Gemeinde erforderlich. Der Zuschuss richtet sich
nach der Anzahl der anerkannten Plätze und beträgt pro Platz 1.250,00 EUR.
Diese Bezuschussung wird nur für Einrichtungen gewährt, die eine
Betriebsträgergenehmigung durch das zuständige Landratsamt haben. Diese
Betriebsträgergenehmigung ist derzeit beantragt. Ebenfalls ist noch die
baurechtliche Nutzungsänderung für die vorgesehenen Räume erforderlich, die
ebenfalls bereits beantragt ist. Da die Räume nur angemietet werden sollen,
wird ein Investitionskostenzuschuss durch die Gemeinde Bubenreuth nicht anfallen.
Die als
Sachverständige anwesende Frau Schüßler stellt ihr Betriebskonzept für die
Kinderkrippe vor, insbesondere erläutert sie auch die vorgesehenen täglichen Betreuungszeiten,
urlaubsbedingten Schließzeiten sowie den Personaleinsatz.
Auf
Nachfrage teilt sie mit, dass die von ihr angestellte künftige Leiterin der
Einrichtung rechtzeitig noch ein pädagogisches Konzept erarbeiten werde, das
dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis gebracht werden
könne.
Nach
weiterer kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |