Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth führt die von der Planungsgruppe Strunz im Erläuterungsbericht zum Vorentwurf vom 26.03.2010 als Nr. 16 bis 19 dargestellten Maßnahmen als ersten Bauabschnitt (BA I) bis 31.12.2011 im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Hochwasserrückhaltung des Entlesbaches“, bestehend aus den Bauabschnitten 1 und 2, durch.

 

 


Sachverhalt:

 

(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Ingenieur Brunner von der Planungsgruppe Strunz als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Auf die bisherigen Beratungen zum Hochwasserschutz, insbesondere die Behandlung als TOP 53 in der Gemeinderatssitzung am 07.07.2009, darf Bezug genommen werden.

 

Das unter Federführung der Wasserwirtschaftsämter Nürnberg und Kronach entwickelte und von dem Ingenieurbüro ITWH, Dresden, ausgearbeitete Hochwasserschutzkonzept für den Raum zwischen Erlangen und Forchheim sieht den Schutz vor einem sogenannten „hundertjährigen Hochwasser“ (HQ 100) mit einer Sicherheitsreserve von 15 % vor. Grundsätzlich wird der Schutz mittels einer beschleunigten Ab- und Umleitung, einer verbesserten Rückhaltung oder einer Kombination aus diesen beiden Maßnahmen erreicht. Die beschleunigte Ab- und bzw. oder Umleitung beeinträchtigt in der Regel die Situation der Nachbarn oder Unterlieger und entspricht auch nicht den ökologischen und wasserwirtschaftlichen Zielen, so dass versucht wird, vorrangig eine verbesserte Wasserrückhaltung zu erreichen.

 

Für den Einzugsbereich des Entlesbaches sagt das Konzept aus, dass die Menge von rund 24 Mio. Liter Wasser vor den Siedlungsgebieten zurückgehalten oder, wenn oder soweit dies nicht erfolgt, über den Umleiter schadlos abgeleitet werden muss.

 

Mit Beschluss vom 07.07.2009 wurde die Planungsgruppe Strunz, Bamberg, mit den Planungsleistungen der Grundlagenermittlung und Vorplanung zur Errichtung eines Hochwasserschutzes im Einzugsbereich des Entlesbaches beauftragt. Dabei wurde dem Ingenieurbüro aufgegeben, ein Planungskonzept zu erarbeiten, in dessen Rahmen die Alternativen „Ausbau des Umleiters“, „Retentionsbecken“ und eine Kombination aus diesen beiden Alternativen als dritte Alternative unter ökologischen und ökonomischen Aspekten und im Hinblick auf verfügbare Flächen zu untersuchen sind.

 

Das Ingenieurbüro hat im Zuge der Grundlagenermittlungen festgestellt, dass eine vollständige Rückhaltung der oben genannten Wassermenge möglich ist, so dass am Umleiter nur vergleichsweise geringfügige Anpassungen zur Verbesserung seiner hydraulischen Leistungsfähigkeit erforderlich sind. Damit reduziert sich der Umfang, in dem die Ingenieurbauwerke am Umleiter zu ändern oder neu zu errichten sind, ebenso wie der Flächenbedarf für den Umleiter. Darüber hinaus vermindern sich die Kosten der gesamten Maßnahme von bisher grob geschätzten 2 Mio. EUR (vorläufige Kostenannahme) auf rund 1,0 Mio. EUR (Kostenschätzung nach DIN 276).

 

Der in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt erstellte Vorentwurf sieht nun vor, je einen Staudamm für den Entlesbach und den Mühlgraben zu errichten (Variante 3). Der zunächst erwogene Bau zweier kleinerer (Variante 1) oder eines großen Beckens (Variante 2) vor der Kreisstraße nach Bräuningshof hat sich in vielerlei Hinsicht als problematisch herausgestellt. So ergaben sich wegen der dafür erforderlichen Abgrabungen und Aufschüttungen Konflikte mit dem Bodendenkmalschutz, mit dem dortigen Wasserschutzgebiet und mit einer querenden Wasserleitung sowie eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes. Auch erwies sich die hydraulische Steuerung als schwierig.

 

Die im Vorentwurf vorgesehenen Maßnahmen lassen sich in die Bauabschnitte BA I, Rückhaltung und Ertüchtigung des Trennbauwerks zum Umleiter, und BA II, Anpassung des Umleiters, aufteilen. Der zunächst für den Umleiter aus dem Konjunkturpaket II zugesagte Zuschuss darf nach schriftlicher Zusicherung der Regierung von Mittelfranken nunmehr stattdessen für die Rückhaltemaßnahmen verwendet werden.

 

Nunmehr ist darüber zu befinden, ob die Planungen auf der Grundlage des Vorentwurfs weitergeführt werden sollen. Dem Ingenieurbüro wäre ein entsprechender Auftrag für die weiteren Planungsphasen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie über die Ingenieurleistungen zur Bauausführung zu erteilen. Darüber hinaus bedarf es eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes und nach Vorgaben der Naturschutzbehörde auch einer „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ sowie einer „allgemeinen Prüfung des Einzelfalles“ nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz.

 

Vor Beginn der Beratungen erläutert der anwesende Ingenieur die Planungen. Die als dritte Variante ausgearbeitete und nun von ihm anempfohlene Lösung mit den beiden im Wald gelegenen kleinen Talsperren erweist sich – aller Voraussicht nach – als die ökonomisch und ökologisch günstigste. Sie ermöglicht mit einem Rückhaltevolumen von 29 Mio. Liter Wasser sogar eine leichte Überschreitung des angestrebten Wertes und gewährt damit letztlich etwas mehr Schutz als die beiden anderen Varianten.

 

Diesem ersten Bauabschnitt muss im Rahmen der Gesamtmaßnahme ein zweiter Bauabschnitt zur Ertüchtigung des Entlesbach-Umleiters folgen, damit das bei einem Starkregenereignis an den Talsperren eingestaute Hochwasser schadlos abgeführt werden kann. Gleichwohl bieten die Maßnahmen des ersten Bauabschnitts gewissermaßen schon einen „Grundschutz“. Wie weitgehend die hydrologische Situation am Entlesbach-Umleiter zu verbessern ist, müssen die zu einem späteren Zeitpunkt auszuarbeitenden Entwurfs- und Genehmigungspläne des zweiten Bauabschnitts zeigen.

 

Nach intensiver Aussprache zeichnet sich ein vollständiger Konsens über die Errichtung der beiden Talsperren ab, die weitestgehend aus Erdreich hergestellt werden und sich so in die natürliche Umgebung gut einfügen.

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen