Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer unterkellerten Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136/9, Birkenallee 88, wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist die Baufläche als Mischgebiet ausgewiesen.

 

Die Errichtung des Kellerraumes ist in jedem Fall, die Errichtung Terrasse mit ca. 60 m² Grundfläche wahrscheinlich baugenehmigungspflichtig. Zwar wäre eine Terrasse gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 14 e) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als unbedeutende Anlage ein verfahrensfreies Bauvorhaben, durch das Landratsamt zu prüfen wäre aber die Frage, ob es sich hierbei um eine sog. „Freischankfläche“ handelt (die Errichtung steht im Zusammenhang mit der Nutzung des vorhandenen Hauptgebäudes als Tagescafé) – diese wäre lediglich bis zu 40 m² verfahrensfrei.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen