Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Grundsätzlich bestehen von Seiten des Bau- und Umweltausschusses keine Bedenken gegen eine Bebauung des Grundstücks Fl.-Nrn. 485/468 und 485/110, Meilwaldstraße 2, so wie vom Antragsteller im Bebauungsvorschlag vom 19.03.2010 vorgeschlagen. Insbesondere eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenzen, den Wegfall der Baulinie, die Änderung der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Änderung der Dachform kann in Aussicht gestellt werden.

 

Da jedoch durch die vorgesehene Situierung des Gebäudes auf dem Grundstück die Möglichkeit einer Nachverdichtung – Bauen in „zweiter Reihe“ – wahrscheinlich erscheint, ist grundsätzlich zu klären, ob diese Option von der Gemeinde überhaupt gewünscht und unterstützt wird. Wegen der weitreichenden Bedeutung dieses Themas, nicht nur für die Antragsteller, sollen durch die Verwaltung entsprechende Entscheidungshilfen erarbeitet und dem Bau- und Umweltausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Areal liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ und ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Bereits das bestehende Gebäude entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes; es soll abgebrochen werden und an etwa gleicher Stelle ein neuer Baukörper entstehen.

 

So weit aus den vorliegenden Planskizzen ersichtlich, werden für die Realisierung der Bebauung Befreiungen von mindestens den folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

 

  1. Überschreitung der Baugrenzen
  2. Wegfall der Baulinie
  3. Änderung der Anzahl der Vollgeschosse von 2 (E+D) in 1 (E)
  4. Änderung der Dachform von SD (Satteldach) 48° - 52° in P (Pultdach)

 

Da es sich lediglich um einen Bebauungsvorschlag handelt, aus dem nicht alle Details der gewünschten Bebauung ersichtlich sind, kann auch nicht abschließend beurteilt werden, ob nicht noch weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südhang“ notwendig werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen