Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung über das Einvernehmen zu dem Antrag auf Nutzungsänderung wird zurückgestellt.


Wortprotokoll:

 

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Fläche für „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgelegt.

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt ist eine Kinderspielhalle nicht als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern eher als Anlage für sportliche Zwecke im weiteren Sinne anzusehen. Die geplante Nutzungsänderung würde also dem Gebietstyp nicht widersprechen.

 

Bauordnungsrechtlich relevante Tatsachen, wie z.B. immissionsschutzrechtliche Belange oder der Brandschutz, müssen durch die Baugenehmigungsbehörde überprüft und geregelt werden.

 

Die Gemeinde muss jedoch die Anzahl der Stellplätze festlegen und dabei ihre eigene Stellplatz- und Garagensatzung anwenden. Hier ergeben sich einige Schwierigkeiten, da für ein Bauvorhaben mit der beabsichtigten Nutzung die gemeindliche Satzung keine Regelungen enthält und auch auf die landesrechtlichen Regelungen der „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze“ (GaStellV) nur bedingt zurückgegriffen werden kann.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.03.2010 wurde der Bauantrag bereits behandelt. Da aber die Stellplatz-Problematik als durchaus „ortsbildbeeinträchtigend“ und dementsprechend wichtig angesehen wurde, der Antragsteller zudem keine hundertprozentig überzeugende Lösung vorlegen konnte, wurde die Verwaltung beauftragt, zu diesem Punkt weitergehende Informationen bei Gemeinden einzuholen, die derartige Anlagen in Betrieb haben. Wegen ihrer Bedeutung solle die Angelegenheit dem Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.

 

In der Beratung bringt die Verwaltung eine Skizze zur Kenntnis, mit der der Antragsteller aufzeigt, dass er rund 40 Stellplätze auf dem Grundstück unterbringen könne. Im Gremium wird jedoch sowohl angezweifelt, ob diese Anzahl der Stellplätze ausreicht, als auch, ob sie sich in dieser Anzahl auf dem Grundstück überhaupt realisieren lassen, zumal überdies noch kein Brandschutzkonzept vorliegt.

 

Der von der Verwaltung mit dem Landratsamt ausgearbeitete Beschlussvorschlag, mit dem die Gemeinde dem Vorhaben in Bezug auf die Stellplätze das Einvernehmen unter bestimmten Bedingungen und dem Vorbehalt möglicher weiterer Auflagen erteilt, findet im Gemeinderat keinen Gefallen.

 

Der Gemeinderat fasst sodann folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen