Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Planungsgruppe Strunz ausgearbeiteten Entwurf vom 23.03.2010 des Bebauungsplans „Hans-Paulus-Straße“ in der Gestalt, die er aufgrund der vorangegangenen Beratungsergebnisse und nach den folgenden Maßgaben erhält:

·         In den Zeichnerischen Festsetzungen wird bei der Beschreibung von Art und Maß der baulichen Nutzung die Festsetzung „8 WO – 8 Wohneinheiten“ gestrichen.

·         Im Abschnitt B der Textlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) ist Nr. 5 (Versickerung) vollständig zu streichen; die Nummerierung der folgenden Punkte ändert sich entsprechend.

·         Im Abschnitt B der Textlichen Festsetzungen ist Nr. 6 (künftige Nr. 5, siehe oben) wie folgt zu fassen: „Für die im nördlichen Geltungsbereich verlaufende Abwasserleitung einschließlich eines Schutzstreifens von 2 m Breite beidseits der Leitungsachse (insgesamt also 4 m) ist eine nicht überbaubare Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB festgesetzt. Dies ist erforderlich, da Nebenanlagen wie Garagen und Carports außerhalb der Baugrenzen auf den Grundstücken errichtet werden können. Die Fläche darf nicht mit tiefwurzelnden Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden.“

 

Die Gemeinde führt zu diesem Entwurf gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 BauGB eine öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 

Der Billigungsbeschluss vom 23.02.2010 (TOP 7 der Gemeinderatssitzung) wird aufgehoben.

 


Wortprotokoll:

 

(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 7 der vorangegangenen Gemeinderatssitzung wird Bezug genommen.

 

Herr Schönfelder stellt den mit dem Investor noch einmal abgestimmten Planungsstand vor (Entwurf nach dem Stand vom 23.03.2010). Danach wird von der Errichtung des Mehrfamilienhauses Abstand genommen, das im Baufeld B des Bebauungsplan-Entwurfs nach dem Stand vom 18.02.2010 noch enthalten war. Außerdem wird die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse von bisher drei auf zwei vermindert. Die Dachneigung darf sich nun in einem Bereich zwischen 20 und 48 Grad bewegen gegenüber bisher zwischen 35 und 45 Grad. Zusätzlich zu den privaten sind jetzt auch fünf öffentliche Stellplätze eingeplant.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Entwurf um die im Beschlusstext aufgenommenen Punkte noch abzuändern. So solle insbesondere nicht vorgeschrieben werden, dass das Dachflächenwasser auf den Grundstücken zu versickern ist. Dies könnte beitragsrechtlich erfordern, dass die Entwässerungsgebühren für diese Grundstücke um einen Abschlag abzustufen wären.

 

In der Beratung kommt der Gemeinderat darin überein, aus den Textlichen Festsetzungen das verbindliche Gebot, dass fensterlose Wand- und Mauerflächen ab 10 m2 zu begrünen sind (Abschnitt A Nr. 6), zu streichen und stattdessen nur einen entsprechenden unverbindlichen Hinweis aufzunehmen.

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(GRM Paulus hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.)