Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
>Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bubenreuth
Vom (Ausfertigungsdatum)
Auf Grund von Art. 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bubenreuth – BGS-WAS – vom 14. Februar 1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2006, wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 6 wird Satz 5 gestrichen.
2. § 7a erhält folgende Fassung:
„§ 7a
Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(Ausfertigung)<
Sachverhalt:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) entspricht weitestgehend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Auf die Sachverhaltsdarstellung unter dem vorangegangenen TOP 19 wird deshalb Bezug genommen.
Die mit den entsprechenden Bestimmungen der BGS-EWS wortgleichen § 5 Abs. 6 und § 7a BGS-WAS bedürfen nach Auffassung der Verwaltung in gleicher Weise einer Änderung.
Dieser Auffassung schließt sich der Gemeinderat an und fasst folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |