Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

>Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bubenreuth

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

Auf Grund von Art. 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bubenreuth – BGS-WAS – vom 14. Februar 1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.12.2006, wird wie folgt geändert:

 

1.    § 5 wird wie folgt geändert:

In Absatz 6 wird Satz 5 gestrichen.

 

 

2.    § 7a erhält folgende Fassung:

 

„§ 7a

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)<


Sachverhalt:

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) entspricht weitestgehend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Auf die Sachverhaltsdarstellung unter dem vorangegangenen TOP 19 wird deshalb Bezug genommen.

 

Die mit den entsprechenden Bestimmungen der BGS-EWS wortgleichen § 5 Abs. 6 und § 7a BGS-WAS bedürfen nach Auffassung der Verwaltung in gleicher Weise einer Änderung.

 

Dieser Auffassung schließt sich der Gemeinderat an und fasst folgenden


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen