Beschluss:
Der Gemeinderat Bubenreuth stimmt der Vereinbarung über die Verwaltung des Schulvermögens, wie sie als Anlage beigefügt ist, zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister, den Vertrag in vorliegender Fassung zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Änderungen des Schulsprengels der Hauptschule Baiersdorf traten dem von der Stadt Baiersdorf und den Gemeinden Bubenreuth und Möhrendorf gebildeten Schulverband am 01.08.2009 die Gemeinden Effeltrich, Langensendelbach, Poxdorf und Spardorf als neue Verbandsmitglieder bei.
Mit Beschluss vom 07.07.2009 stimmte der Gemeinderat Bubenreuth zu, die Schulimmobilie, bestehend aus den Grundstücken Fl.-Nr. 2629 und 2632, Gemarkung Baiersdorf, mit dem darauf befindlichen Schulgebäude auf die drei ursprünglichen Verbandsmitglieder (Baiersdorf, Bubenreuth und Möhrendorf) zu übertragen.
Anstelle des Schulverbandes sind nun die Stadt Baiersdorf und die Gemeinden Bubenreuth und Möhrendorf gemeinsam Eigentümer des Hauptschulgebäudes und bilden eine Eigentümergemeinschaft. Mit der vorliegenden privatrechtlichen Verwaltungsvereinbarung regelt die Eigentümergemeinschaft die Rechtsbeziehungen unter ihren Mitgliedern. So wird u.a. die Verwaltung der Immobilie der Stadt Baiersdorf übertragen, die dafür ein Entgelt erhält; daraus beträgt der Anteil der Gemeinde Bubenreuth 662,40 EUR pro Jahr. Festgelegt wird auch, dass 20 % des Mietertrages der Instandhaltungsrücklage zuzuführen ist. Auf die Gemeinde Bubenreuth entfallen daraus zunächst rund 18.800 EUR pro Jahr – in den folgenden Jahren vermindert sich der Betrag.
Wegen der beschriebenen finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinde ist vom Gemeinderat zu entscheiden, ob der beigefügte Vertrag in der vorliegenden Fassung abgeschlossen werden kann.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat wie folgt:
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |