Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Wegen der zu erwartenden Belastungen, die durch den an- und abfahrenden Verkehr, die parkenden Fahrzeuge und den Betrieb des Indoorspielplatzes an sich für Bubenreuth zu erwarten sind, wird die Angelegenheit an das Plenum zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, nähere Informationen bei anderen Kommunen, in denen solche Anlagen in Betrieb sind, einzuholen.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist gem. dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Fläche für „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgelegt.

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt ist eine Kinderspielhalle nicht als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern eher als Anlage für sportliche Zwecke im weiteren Sinne anzusehen. Die geplante Nutzungsänderung würde also dem Gebietstyp nicht widersprechen.

 

Die für das o.g. Projekt erforderliche Anzahl der Stellplätze ist von der Gemeinde festzulegen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen