Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung diverser Anbauten und Überdachungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 149, Mozartstr. 12, wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Baugenehmigung längstens bis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 138 befristet wird.


Sachverhalt:

 

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth ist es als Mischgebiet ausgewiesen.

 

Das Grundstück wird überwiegend gewerblich genutzt und die fraglichen Anbauten und Überdachungen dienen, teilweise seit Jahrzehnten, dem ordentlichen Betrieb des auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbes. Anlässlich einer Routinekontrolle durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wurde das Vorhandensein dieser ohne Baugenehmigung, überwiegend als Grenzbebauung errichteten Bauten festgestellt.

 

Ein beteiligter Nachbar hat den Bauantrag nicht unterschrieben; ein anderer beteiligter Nachbar jedoch schon. Weitere Nachbarn sind lediglich die Gemeinde Bubenreuth und die Deutsche Bahn AG, die von Amts wegen am Verfahren beteiligt werden.

 

Da die o.g. Anbauten und Überdachungen, die als Grenzbebauung ausgeführt sind, an ein Nachbargrundstück grenzen, dass im Außenbereich liegt und nicht bebaut ist, bzw. in absehbarer Zeit auch nicht bebaut werden kann, aber teilweise schon seit Jahrzehnten existieren und für den ordentlichen Betrieb des dort vorhandenen Gewerbes dringend notwendig sind, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Eine zeitliche Befristung längstens bis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Nachbargrundstück ist ebenfalls zu empfehlen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen