Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt – nach Maßgabe der unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse und erarbeiteten Beratungsergebnisse – den von der Planungsgruppe Strunz ausgearbeiteten Entwurf vom 18.02.2010 des Bebauungsplans „Hans-Paulus-Straße“.

 

Die Gemeinde führt zu diesem Entwurf gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 BauGB eine öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.


(Der Tagesordnungspunkt, zu dem Herr Frank Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg, als Sachverständiger geladen und erschienen ist, wird nach dem vorgezogenen TOP 9 behandelt.)

 

In seiner Sitzung am 04.08.2009 hat der Gemeinderat beschlossen, für die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche des sogenannten „Krenackers“ zwischen der Hans-Paulus-Straße und der Birkenallee ein Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen und dazu einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (Beschluss Nr. 59/2009).

 

Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen. Öffentlichkeit und Behörden werden folglich nicht zusätzlich zu einem Vorentwurf, sondern nur zum Entwurf beteiligt.

 

Wie bereits mitgeteilt, hat sich ein Investor bereitgefunden, sowohl die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans als auch die Erschließung des Gebiets zu übernehmen.

 

Die vom Investor mit den Planungsleistungen beauftragte Planungsgruppe Strunz hat nun den Entwurf des zwischen der Verwaltung und dem Investor abgestimmten Bebauungsplans vorgelegt, der vom Gemeinderat zu billigen wäre. Auf der Grundlage des gebilligten Entwurfs wird das Verfahren fortgesetzt und auch der mit dem Investor abzuschließende städtebauliche Vertrag ausgearbeitet.

 

Zunächst stellt der Planer den Entwurf in der Fassung vom 18.02.2010 vor. Danach ist in dem Allgemeinen Wohngebiet eine bis zu dreigeschossige Bebauung in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen zulässig. Ein Einzelhaus kann als Mehrfamilienhaus mit höchstens acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage ausgebildet werden. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl 1,2. Vorgeschrieben werden Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad.

 

Vor der Beratung bittet der Vorsitzende um Mitteilung, ob anwesende Gemeinderatsmitglieder persönlich beteiligt sind. Dies bejaht GRM Paulus, die sodann an der Beratung und Abstimmung nicht mitwirkt.

 

Nach umfassender Aussprache wird zu den Textlichen Festsetzungen einvernehmlich folgendes festgelegt:

·         Bestimmungen, wie die Dächer von Carports und Garagen ausgebildet werden müssen, sind entbehrlich; der letzte Satz unter Nr. A 3 (Bauweise) wird aus dem Entwurf gestrichen.

·         Für nicht erforderlich wird auch das Gebot erachtet, wonach für je 200 Quadratmeter nicht bebauter Grundstücksfläche ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Der letzte Satz unter Nr. A 6 (Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) ist aus dem Entwurf zu streichen.

·         Dahingegen ist aufzunehmen, dass die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses der Wohngebäude höchstens 0,5 Meter über dem Niveau der Erschließungsstraße zu liegen kommen darf.

·         Aufzunehmen ist auch, dass vor Carports und Garagen keine Einfriedungen zur Erschließungsstraße hin errichtet werden dürfen, so dass diese Nebengebäude und die davor befindliche Aufstellfläche von der Straße her jederzeit ungehindert angefahren werden können.

 

Im Verlauf der Beratung werden die nachfolgend wiedergegebenen Anträge gestellt, über die der Vorsitzende abstimmen lässt.

 

 

Antrag von GRM Horner:

Die an der Westseite der Birkenallee gelegene und künftig bebaubare Teilfläche (Baufensters A) des Grundstücks Fl.-Nr. 98 soll bei der Berechnung des Straßenausbaubeitrags für die Birkenallee als beitragsfähige Grundstücksfläche einbezogen und in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag entsprechend berücksichtigt werden.

Anwesend:

15

/ mit

1

gegen

13

Stimmen

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Antrag von GRM Karl:

Im Plangebiet sind insgesamt zehn öffentliche Kraftfahrzeugstellplätze vorzusehen, davon zwei für Behinderte.

Anwesend:

15

/ mit

11

gegen

3

Stimmen

 

 

Antrag von GRM Schelter-Kölpien:

Die in den Textlichen Festsetzungen unter Nr. A 5 (Pflanz- und Erhaltungsgebote) angeführten Artenlisten 1 und 2 sollen nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern als Empfehlung unter den Hinweisen aufgenommen werden.

Anwesend:

15

/ mit

5

gegen

9

Stimmen

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

(GRM Paulus hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung über die vorgenannten Anträge nicht mitgewirkt.)

 

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

1

Stimme

(GRM Paulus hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.)