Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da die beabsichtigte Bebauung dem zwischenzeitlich erarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf für die Rudelsweiherstraße nicht entspricht, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung E2006-0233, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. (neu) 485/792 und 485/331, Rudelsweiherstraße 14 c, nicht erteilt.


Sachverhalt:

 

Die Baugenehmigung für dieses Grundstück (heute Fl.-Nrn. 485/792 und 485/331) wurde am 02.06.2006 als zweite Alternative durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bauaufsichtlich genehmigt. Die Situierung dieses Baukörpers ist von der Antragstellerin so gewählt, dass auf dem Grundstück zwei Wohngebäude errichtet werden könnten (seitliche Versetzung zur Grundstücksgrenze). Eine Bebauung mit zwei Wohngebäuden wurde von der Gemeinde aber abgelehnt und das zweite Gebäude ist auch nicht Gegenstand dieses Antrags auf Verlängerung.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen