Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan 19/15 „Wohnbebauung Möhrendorf Süd“ der Gemeinde Möhrendorf keine eigenen Belange berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Möhrendorf stellt den Bebauungsplan 19/15 „Wohnbebauung Möhrendorf Süd“ neu auf. Gleichzeitig ändert sie dazu auch ihren Flächennutzungsplan im sogenannten „Parallelverfahren“.

 

Ziel der Verfahren ist, bisher land- und teilweise auch forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Größe von ca. 6,4 ha am bisherigen südlichen Ortsrand von Möhrendorf als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Es können dort Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen mit bis zu drei Vollgeschossen errichtet werden – Baurecht wird für insgesamt 140 Wohneinheiten geschaffen.

 

Die Gemeinde Möhrendorf gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern.

 

In die uns von der Gemeinde Möhrendorf vorgelegten Pläne und sonstigen Unterlagen können Sie in der Sitzung Einsicht nehmen.

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen