Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung eines freistehenden Siedlerhauses, Rückbau der alten Nebengebäude und Errichtung eines Anbaus mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/109, Birkenallee 140, wird erteilt. Die hierzu notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ werden ebenfalls erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 5/3 „Südhang“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen, da Garagen oder andere Nebengebäude dort nicht mit entsprechenden Baugrenzen festgesetzt sind. Da es sich bei dem Abriss bzw. bei den beantragten Neubauten um Nebengebäude handelt, die nach der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Art. 57 verfahrensfrei errichtet bzw. beseitigt werden können, die Nachbarn ihr Einverständnis erteilt haben und auch sonst keine Gründe erkennbar sind, die gegen eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB sprechen, wird seitens der Verwaltung das Bauvorhaben befürwortet.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen