Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den von E.ON Bayern angebotenen Netznutzungsvertrag abzuschließen, der als Anlage beigefügt ist.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 26.05.2009 wurde ein reiner Stromliefervertrag zur Versorgung der gemeindlichen Liegenschaften abgeschlossen, zu dem noch ergänzend die Netznutzung zu regeln ist. Die Netznutzungsverträge sind seit dem 01.01.2010 erstmals notwendig, da es die früheren „All inclusive“-Verträge nicht mehr gibt. Durch das neue Verfahren können zukünftige Netznutzungsentgeltänderungen direkt abgebildet werden.

 

Der Netznutzungsvertrag ist einmalig abzuschließen, also unabhängig von einem eventuellen späteren Lieferantenwechsel.

 

Die in dem Netznutzungsvertrag enthaltenen Regelungen und Tarife basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz und auf den Vorgaben und Vorschriften der Bundesnetzagentur. Ein Verhandlungs- oder Gestaltungsspielraum besteht hierfür nicht. Die Regelungen sind für alle Netznutzer gleich, ebenso die zu berechnenden Netzentgelte, die mit Bescheid der Bundesnetzagentur festgesetzt werden.

 

In der Aussprache erforscht der Gemeinderat, inwieweit Möglichkeiten bestehen, Klauseln des angebotenen Netznutzungsvertrags zu ändern. Dazu erklärt die Verwaltung, dass umfassende gesetzliche und sonstige rechtliche Vorgaben, insbesondere der Bundesnetzagentur, die die Nutzungsentgelte einheitlich festsetzt, zu beachten sind und dass Inhalt und Wortlaut des Vertrages zwischen den Netzbetreibern, wie E.ON, und den kommunalen Spitzenverbänden, wie dem Bayerischen Gemeindetag, abgestimmt sind und nicht geändert werden dürfen.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen