Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für das Bauvorhaben der N.N. zur Errichtung von zwei Eigentumswohnanlagen mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 152/1, /2, /3, /27, /97, /85, /86 und 157/92 (TF), Eichenplatz, kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden, wenn – nach Prüfung durch die Verwaltung – die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben an sich wurde bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt mit dem Ergebnis, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Nach einer ersten Vorprüfung durch die Verwaltung steht zu erwarten, dass die vorgelegten Baupläne mit dem noch zu beschließenden Bebauungsplan übereinstimmen und den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes auch entsprechen. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 der Bayerischen Bauordnung könnte daher durchgeführt werden. Allerdings sind vom vorgelegten Bauantrag seitens der Antragstellerin geringfügige Änderungen im Bereich der Tiefgarage zu erwarten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geprüft werden können, aber bis zum Sitzungstermin vorgelegt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen