Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt weist die Gemeinde Bubenreuth schon seit einigen Jahren – so auch wieder heuer – im Genehmigungsschreiben der Haushaltssatzung auf die Grundsätze der Einnahmebeschaffung des Art. 62 Gemeindeordnung (GO) hin.

 

Aus dieser Bestimmung ergibt sich folgende Rangordnung der Einnahmebeschaffung:

 

1.      Sonstige Einnahmen,
z. B. Steuerbeteiligungen, allgemeine Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke, Verwaltungs- und Betriebseinnahmen, Veräußerungserlöse usw.,

2.      Besondere Entgelte,
z. B. Wasser- und Kanalgebühren, Verwaltungsgebühren, Straßenausbaubeiträge, Verbesserungsbeiträge für die Wasser- und Abwasseranlagen,

3.      Steuern,
z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer,

4.      Kredite;
Kredite sind erst nachrangig, d.h. erst wenn alle anderen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft sind, und auch nur zur Finanzierung von Investitionen zugelassen.

 

Eine Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern, mindestens auf die Höhe der Landesdurchschnitte, hält das Landratsamt für notwendig. Sachgerecht wäre nach Auffassung des Landratsamtes, sich an den – weitaus höheren – Hebesätzen der unmittelbar benachbarten Stadt Erlangen zu orientieren.

 

Der Landesdurchschnitt der Gemeinden, der Bubenreuth angehörenden Größenklasse von 3.000 bis 5.000 Einwohner beläuft sich für

·           die Grundsteuer A auf              327 %

·           die Grundsteuer B auf              318 % und

·           die Gewerbesteuer auf             323 %.

In den umliegenden Gemeinden belaufen sich die Hebesätze für die:

·           Grundsteuer A und B                auf 310 %, 330 % bzw. 350 %

·           Gewerbesteuer                           auf 330 % bzw. 340 %

 

Der Beschlussvorschlag, die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) mit Wirkung vom 01.01.2009 von jeweils 300 % auf jeweils 330 % zu erhöhen, wurde bereits in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 25.11.2008 beraten. Der Ausschuss war sich seinerzeit darüber einig, dass eine Erhöhung der Hebesätze – nach über 15 Jahren – zu verantworten wäre, hielt aber den Erhöhungstermin 01.01.2009 im Angesicht der am Ende des Jahres 2008 gerade aufziehenden Finanzkrise für unpassend.

 

In der Beratung begründet der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, die Hebesätze nunmehr ab Anfang 01.01.2010 zu erhöhen. Er bezieht sich zunächst auf die Forderungen der Rechtsaufsichtsbehörde und stellt den hohen finanziellen Einsatz der Gemeinde heraus, den sie in der Vergangenheit und in der nahen Zukunft für die örtliche Infrastruktur erbracht hat oder noch erbringen wird; namentlich nennt er die Erneuerung der Birkenallee, die Schulsanierung und den bevorstehenden Ausbau der Breitbandversorgung. Diese Maßnahmen werden durch Zuschüsse und Beiträge nur anteilig finanziert, sodass die Gemeinde noch erhebliche Eigenmittel aufwenden muss. Dazu bedürfe es aber zusätzlicher Steuereinnahmen.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird gefordert, ein Gesamtkonzept über die anstehenden Ausgaben, insbesondere für Investitionen, sowie die Möglichkeiten ihrer Deckung vorzulegen.

 

GRM Seuberth stimmt dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zu, gibt aber zu bedenken, dass die Steuerpflichtigen nicht genügend Zeit haben, sich auf die Erhöhung einzustellen, wenn sie schon zum 01.01.2010 kommen solle. Er stellt deshalb folgenden

 

Antrag:

 

Im Beschlussvorschlag solle als Erhöhungstermin der 01.01.2011 angegeben werden.

 

 

GRM Horner äußert, eine Beschlussfassung über die Erhöhung der Realsteuern sei nur im Rahmen einer Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung möglich, das habe auch haushaltsrechtlich seine Begründung. Eine derartige Satzung für 2010 liege dem Gemeinderat heute nicht vor, so dass ein Beschluss nach dem vorgelegten Vorschlag keine rechtliche Bedeutung habe. In seinen Stellungnahmen zum Haushalt weise das Landratsamt auch auf die gesetzliche Reihenfolge der Einnahmebeschaffung hin. Danach habe die Erhebung kostendeckender Beiträge und Gebühren Vorrang vor Steuererhöhungen. Er stellt deshalb folgenden

 

Antrag:

 

Die Verwaltung möge bis zur nächsten Sitzung eine aktuelle Kalkulation der Beiträge und Gebühren der Entwässerungsanlage vorlegen.

 

 

Sodann stellen GRM Schelter-Kölpien und GRM Karl folgenden

 

Antrag:

 

Die Angelegenheit möge in den Finanz- und Personalausschuss zu weiteren Vorberatung verwiesen werden.

 

Der Vorsitzende betrachtet den letzten Antrag als den weitestgehenden, über den nach der Geschäftsordnung zuerst entschieden werden muss, und lässt über diesen Antrag abstimmen:

 

Anwesend:

14

/ mit

13

gegen

1

Stimme

 

Über die weniger weitgehenden Anträge von GRM Seuberth und GRM Horner findet keine Abstimmung statt.