Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth verlängert die bestehende Betriebsträgervereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung vom 21.06.2002, zuletzt geändert mit Zusatzvereinbarung Nr. 5 vom 10.09.2008, um ein weiteres Jahr. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.


Sachverhalt:

 

Am 21.06.2002 haben die Gemeinde Bubenreuth und die Katholische Kirchenstiftung Bubenreuth eine Betriebsträgervereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen:

 

§ 1 Betriebsverpflichtung

 

(1) Die Katholische Kirchenstiftung verpflichtet sich nach Maßgabe dieses Vertrages, in ihrem bestehenden viergruppigen Kindergarten eine weitere, fünfte Gruppe ("Notgruppe") einzurichten und, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2002/2003, solange zu betreiben, wie ein Bedarf nach mehr als 100 Kindergartenplätzen besteht. Die Plätze in dieser Gruppe sollen allen Kindern aus der Gemeinde Bubenreuth ohne Rücksicht auf ihre Nationalität, Rasse und Religion zur Verfügung stehen.

 

(2) Die Gemeinde Bubenreuth verpflichtet sich nach Maßgabe dieses Vertrages die für die Notgruppe anfallenden einmaligen und laufenden Kosten vollständig zu erstatten.

 

(3) …………

 

 

§ 9 Beginn, Ende und Ruhen des Vertragsverhältnisses

 

(1) Dieser Vertrag gilt zunächst für den Betrieb einer Notgruppe im Kindergartenjahr 2002/2003. Die Vertragspartner beabsichtigen eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Kindergartenjahr, wenn sich ein Bedarf nach mehr als 100 Plätzen im Kindergarten abzeichnet. Die Verlängerung erfolgt mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

(2) ………….

 

 

Mit „Zusatzvereinbarung Nr. 5" vom 10.09.2008 wurde der Vertrag für das Kindergartenjahr 2008/2009 verlängert.

 

Da für das laufende Jahr wieder ein Bedarf von mehr als 100 Plätzen vorhanden ist, wird letztmals für das Kindergartenjahr 2009/2010 eine weitere Vertragsverlängerung erforderlich. Ab dem kommenden Jahr wird für den Katholischen Kindergarten dann eine Defizitvereinbarung in der Art angestrebt, wie sie mit der Evangelischen Kirchengemeinde abgeschlossen wird.

 

In der Beratung weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Gemeinde über die ganze bisherige Laufzeit der Betriebsträgervereinbarung nicht für die Deckung eines Betriebskostendefizits in Anspruch genommen worden war.

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen