Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/328, Am Sandberg/Birkenallee, kann evtl. in Aussicht gestellt werden, wenn – abgesehen von den Baugrenzen – die weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ eingehalten werden. Um die Angelegenheit jedoch genauer beurteilen zu können, sind weitere Unterlagen (Lagepläne, Aussagen über die Bauweise, etc.) einzureichen bzw. die gewünschten Befreiungen ausführlich zu bezeichnen. Die aktuelle Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth ist in jedem Fall anzuwenden.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Dieses Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut und eine weitere Bebauung ist nach Bebauungsplan nicht vorgesehen. Das Grundstück ist etwa 1344 m² groß (abzüglich noch zu erwerbender Gehsteigflächen durch die Gemeinde) und davon sollen ca. 400 m² für das geplante Einfamilienwohnhaus abgetrennt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen