Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer dreigruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 85, 79/4 (TF) und 84 (TF), Emmi-Pikler-Weg 1, wird – so wie beantragt – erteilt.


Sachverhalt:

 

Die Planung wurde auf Wunsch der Gemeinde durch den Antragsteller überarbeitet, da eine dreigruppige Kinderkrippe entstehen soll. Kubatur und Ansichten weichen nicht, oder nur geringfügig, vom bereits genehmigten Vorhaben ab.

 

Durch den Bau- und Umweltausschuss ist daher lediglich das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu prüfen. Ergänzend zum damaligen Bauantrag wurde jedoch festgestellt, dass das beabsichtigte Bauvorhaben in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegt (Nr. 3/5 „Nördlich der Schule“) und nicht den Vorgaben dieses Bebauungsplans entspricht. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt sind hier nur noch die „Umbau-Tatbestände“ zu prüfen und nicht die Frage, ob grundsätzlich planabweichend gebaut werden darf. Dies hätte beim bereits genehmigten Bauvorhaben geschehen müssen, ist aber übersehen worden. Da während der Widerspruchsfrist keine Einwände gegen das Bauvorhaben vorgebracht wurden, ist der Baugenehmigungsbescheid bestandskräftig.

 

Da die baulichen Abweichungen vom bereits genehmigten Vorhaben rein äußerlich kaum wahrnehmbar sind und durch die Umplanung lediglich dem Wunsch der Gemeinde nach Unterbringung einer dritten Krippengruppe Rechnung getragen wurde, wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen